Nur den 2. Vorname im Arbeitsvertrag
Hallo zusammen,
ich habe jetzt eine Weile gegoogled, finde aber keine Antwort auf meine Frage:
Wenn jemand 2 Vornamen hat, kann er dann bei Verträgen, Bestellungen etc. nur den 2. Vornamen angeben?
Ich habe bis jetzt herausgefunden, daß es seit 1968 keinen offiziellen Rufnamen mehr gibt und daß man sich quasi aussuchen kann, welchen der beiden Vornamen man verwendet - außer bei Behörden usw.
Wie sieht es aus bei einem Arbeitsvertrag? Ist dieser ungültig, wenn nur der 2. Vorname drin steht?
Danke vorab und Grüße, J
3 Antworten
Wenn Du verschiedene Vornamen hast, kannst Du Dir einen als Rufnamen aussuchen, der dann auch immer unterstrichen wird.
Bei Bewerbungen, Verträgen, offiziellen Urkunden usw. sollte bzw. muss man alle Namen angeben und den Rufnamen wieder als Ersten.
Ob es darüber ein neues Gesetz gibt, kann ich Dir leider aus dem Stehgreif nicht sagen, aber ruf doch einfach mal das Standesamt an.
Habe ich auch wieder etwas gelernt, allerdings kann ich mir jetzt doch nicht vorstellen, dass es das schon seit 1968 gibt. Ich habe 1965 meine Lehre begonnen und habe jetzt mal alle meine alten Unterlagen wie z.B. Arbeitsverträge, Steuerunterlagen usw. nachgesehen und da wurde überall der Rufname unterstrichen bzw. in Fettschrift geschrieben und das bis zu meinem letzten Arbeitsvertrag im Jahre 2000. Vielleicht weiß das nur keiner. Aber gut zu wissen, wie es richtig ist.
Ist dein 2. Name Dein Rufname, ist es kein Problem. Sollte das noch nicht Dein offizieller Rufname sein, kannst Du das schnell und problemlos beim Meldeamt veranlassen.
Klar kann man sich den 2te Vornamen aussuchen als Rufname, das muss aber so bei der Meldebehörde angegeben und im Programm gespeichert werden!
Danke, genau das habe ich jetzt auch nochmal versucht. Diesmal hatte ich eine kompetente Dame zum Thema Namensrecht am Telefon:
Etwas verwirrend, aber machbar :-)
Vielen Dank für die schnellen Antworten, ich werde hier definitiv öfter reinschauen.
LG aus Berlin, Jo