Nur 20 Stunden monatlich arbeiten?

6 Antworten

Hallo nochmal,

also ausführliche Infos, Tipps und viele, viele Hinweise findest du in studis-online.de bzw. in dem Link hier: www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

Bitte beachten unter: III. Mehr als geringfügige Jobs: Sonderfall Fernstudium

Bisher tauchte in der o.g. Auflistung auch das Fernstudium auf. Dass man als Fernstudent nicht vom Werkstudentenprivileg profitieren kann, hatten wir dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 27.7.2004 entnommen. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass zu dieser Frage aber auch andere Informationen in Umlauf sind. So schreibt die Techniker Krankenkasse in ihrer Infobroschüre zum Thema Beschäftigung von Studenten und Praktikanten, dass Studierende der Fernuni Hagen als Werkstudenten eingestuft werden können, wenn sie zusätzlich zu ihrer Immatrikulation den Nachweis erbringen, dass sie in Vollzeit studieren (Seite 2 der Broschüre, Punkt 4.3). Danach schließt das Fernstudium als solches das Werkstudentenprivileg offensichtlich nicht aus. Möglicherweise ging man in dem Rundschreiben der Spitzenverbände etwas zu pauschal davon aus, dass ein Fernstudium immer ein Teilzeitstudium ist, was aber definitiv nicht der Fall ist. Ansonsten ist kein Grund ersichtlich, warum Vollzeit-Fernstudierende in Sachen Werkstudentenprivileg schlechter behandelt werden sollten als andere Vollzeitstudierende.

Weiterhin gilt noch für die kostenlose Familienversicherung folgendes:

Wer sich an einer Hochschule immatrikuliert, ist üblicherweise entweder über seine Eltern familienversichert, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung der Versicherungspflicht als StudentIn oder ist privat versichert. In einem zusätzlich aufgenommenen Job entsteht dagegen in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht (als Arbeitnehmer). Dies gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.

Solltest du mehr als 20 Wochenstunden arbeiten wollen, dann verlierst du deinen Studentenstatus mit allen negativen Folgen: Wegfall vom Kindergeld u. kostenloser Familienversicherung, Wegfall vom evtl. BaföG und... und... Du bist dann eben kein "ordentlich" Studierender, weil deine tagtägliche Beschäftigung überwiegend als als Arbeitnehmer und nicht als Studierende anzusehen ist!

Gruß siola

Aller guten Dinge sin drei...

hier noch die Info der TK über die Beschäftigung von Studenten und Praktikanten:

www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15532/Datei/233/Beschaeftigung%20von%20Studenten%20und%20Praktikanten.pdf

Viel Spaß beim Lesen wünscht dir siola!

Danke für die vielen Infos und fürs Beruhigen ;) Und nochmal gut zu wissen, dass mehr als 20 Stunden wirklich schlecht wären. Will ich aber auch gar nicht unbedingt, muss ja nebenbei auch noch genug Kram für die Uni machen.

Danke danke danke! :)

@julezzzhd

Bitte, bitte - gern geschehen!

klar, arbeite vollzeit, dann verdienst du auch mehr. wahrscheinlich mehr als dein kindergeld.

Hallo julezzzhd,

da ist aber jetzt einiges ganz arg durcheinandergeraten!

dass ich nicht mehr als 20 Stunden monatl. (!) arbeiten sollte, da es wohl sonst am Kindergeld gekürzt wird...  

Also du hast bereits eine Ausbildung abgeschlossen, dann gilt folgendes laut Familienkasse: In diesen Fällen wird ein Kind jedoch nach der ab 01.01.2012 geltenden Gesetzeslage nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne von §§ 8, 8a Viertes Buch Sozialgesetzbuch sind dabei unschädlich.

Ergo kannst du nebenbei bis 20 Wochenstunden dazuverdienen, die Verdiensthöhe spielt dabei keine Rolle mehr für den Kindergeldanspruch seit dem 1.1.2012 ! Ausserdem gibt es beim Kindergeld überhaupt keine Kürzungen - dieses Gesetz hat eine Fallbeilwirkung - entweder gibt es den vollen Betrag oder nichts! Da bist du leider an eine Urlaubsvertretung ohne Fachwissen geraten...

Soviel zu deiner Beruhigung - nachzulesen ist diese Kindergeldregelung in dem offiziellen Link vom Arbeitsamt/Familienkasse:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz-2011.html

Gruß siola

Hey Leute, für den Fall dass einer von euch nochmal reinschaut oder jemand anderes irgendwann mal nach der Frage googeln wird... Ich war jetzt heute bei dem Vorstellungsgespräch und habe halt irgendwann erwähnt dass ich privat mit meiner Mutter versichert bin (anschienend liegt es daran) und plötzlich sprach die Dame auch nur noch von 20 Stunden monatlich, ansonsten schädlich. Schade, dann muss ich mich wohl anderes versichern lassen! Was das für eine bescheuerte Regel ist, weiß ich wirklich nicht.