Nur 2 Wochen gearbeitet. Muss mir der Arbeitgeber nicht eine Kündigungsbestätigung zusenden?
Hallo ich habe fristgemäß gekündigt, habe aber bisher noch keine Bestätigung bekommen. Gibt es da einen Paragraph, wo das drin steht, wie lange die Bestätigung nach der Kündigung vom Arbeinehmer abgeschikt werden muß? Bis jetzt habe ich auch noch kein Geld gesehen, gut ich war nur 2 Wochen arbeiten, aber heißt das gleich, ich verzichte auf Arbeitsplatz, sowie gleich auf mein Geld??!! Wie kann ich am Besten mein Geld verlangen, basiert auf welchem Recht?
3 Antworten
Es gibt kein Recht auf eine Kündigungsbestätigung. Einen Anspruch auf das Geld hast du natürlich, musst aber sicher abwarten, bis der Arbeitgeber auch den anderen Arbeitnehmern ihr Gehalt zahlt, also in der Regel in den letzten Tagen des Kalendermonats.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Diese bedarf keiner Bestätigung
Für die geleistete Arbeit bekommst du auch dein Geld. Das Geld wird dir zum unternehmensabhängigen Zeitpunkt gezahlt. Hier kommt es drauf an, was im Vertrag festgelegt wurde.
Ansonsten einfach mal beim AG anrufen und nachfragen ob die Kündigung angekommen ist. ..
Im Übrigen: Eine Kündigung schickt man per Einschreiben, sodass man was in der Hand hat!!! ...