Nummer ohne Einverständnis weitergegeben?

5 Antworten

Hier ein Artikel für einen ähnlichen Fall, habe mich aber nicht eingelesen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Weitergabe-Handynummer--f29528.html

Und dandy100 ist falsch. Nicht nur Behörden dürfen die Handynummer nicht weitergeben, sondern auch Firmen usw. Bei Privatpersonen bin ich mir nicht sicher, aber ich schätze das ist ähnlich. Lies dir am besten mal den Beitrage durch den ich dir geschickt habe. Und lese auch die genannten Paragraphen aus dem Artikel durch.

Das ist nicht strafbar und du kannst die Person nicht anzeigen.

Als unbedarfter Mensch wäre ich jetzt davon ausgegangen, dass Telefonnummern der Kontaktaufnahme dienen.

Wettbewerbsrechtlich bedenklich wäre allenfalls eine Kaltakquise.

Bisschen viel Aufwand. Sperr beide Nummern und gut ist.

Meine Güte, wie kommt man nur auf die absurde Idee, dass es strafbar wäre, eine Telefonnummer weiterzugeben...

Dafür braucht man weder eine Erlaubnis, noch ist das strafbar. Die einzigen, die das nicht ohne Weiteres dürfen, sind Behörden, ansonsten sind weder Adressen noch Telefonnummern geheim.