NRW Schulempfehlung: Dürfen weiterführende Schulen Kinder ablehnen?

4 Antworten

Wenn die Schule nicht in Deiner Stadt ist, kann es sein, dass die Schule eine bestimmte Quote für Kinder aus der Umgebung hat. Erstmal muß die Versorgung der "eigenen" Kinder gewährleistet sein und dann werden Kinder aus den umliegenden Städten angenommen. Mit Auswahlverfahren.

Schau mal im SchuLG NRW nach (§46): http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf

Über die Aufnahme entschiedet der Schulleiter im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Das Recht auf die nächstliegende Schule gibt es nur für Grundschulen!

Ergänzend noch folgendes (Auszug aus der APO-SI):

§ 1 Aufnahme (1) Die Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet. (2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: 1. Geschwisterkinder, 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, 4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), 5. Schulwege, 6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,

Also kann der Leiter des Gym unser Kind doch ablehnen und wir müssen es an der realschule anmelden. Dann ist die Sache mit dem Elternwille doch eine Farce. Ich gehe ja noch vom Besten aus und hoffe, dass es klappt, vor allem da die meisten der aufgeführten Kriterien erfüllt sind.

@Lina009

Leider ist das so!

Ob Du dann an einer Realschule oder einem anderen Gymnasium anmeldest bleibt dir überlassen.

Bei den verbindlichen Empfehlungen waren die Diskussionen mit den Eltern an der Grundschule zu führen, jetzt liegt das wieder bei den aufnehmenden Schulen. Aber Fakt ist doch: Der Elternwille kann geäußert werden, führt aber nicht zwingend zur Aufnahme an der gewünschten Schulform, ist also nicht ganz, aber fast eine Farce.

Die Wahlfreiheit besteht. Dennoch ist es auch von der Kapazität der jeweiligen Schule abhängig. Zumindest das nächstliegende Gymnasium ist verpflichtet den Schüler/in aufzuehmen.

Also, das ist sicher, dass das nächstliegende Gymnasium das Kind aufnehmen muss?

Kurz zu dem Hintergrund meiner Frage: Sohnemann ist überdurchscnittlich begabt (125), kommt leider mit seiner Klassenlehrerin der grundschule nicht zurecht (bzw. sie nicht mit ihm). Er hat nun eine Realschulempfehlung, und die KL wird seinen Notenschnitt nach untern drücken, d.h. die Noten sind normalerweise nicht unbedingt fürs Gymnasium geeignet, allerdings empfiehlt auch die Schulpsychologin, dass er unbedingt aufs Gym müsste und sie keinerlei Defizite erkennen kann.

Unser örtliches Gym liegt ungefährt 5 min. Fußweg von uns entfernt, Geschwister sind auch auf der Schule. Anderes Gym ist ca. 15 km entfernt.

Muss das örtliche Gym daher unser Kind aufnehmen?

@Lina009

Ja, das nächstliegende Gymnasium muß ihn aufnehmen. Mach Dir keinen dicken Kopf, das geht schon.

@unknown1966

Super, danke! Ich muss aber trotzdem nochmal nachfragen (und dann endlich schlafen gehen): Vermutest du, dass da so ist oder weißt du das genau? Ich hatte irgendwie gedacht, dass nu die Schulen entscheiden können, wen sie aufnehmen.

Der erste Eindruck zählt auch da. Und dann ist da noch die Größe der Klasse, die nicht zu groß werden darf.