Notwehr gegen Raucher möglich? Hausrechtsverletzung durch Rauchen?

12 Antworten

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@ VogelfreiJK,

Kein Mensch hat das Recht, anderen Schaden zuzufügen, nirgendwo. Die Grundrechte eines jeden Menschen haben Vorrang vor dem Rauchen. Daß Tabak im Sinne des Lebensmittelrechts sogar verboten ist, sollte hier auch erwähnt werden. Ein anderes Produkt mit denselben katastrophalen Folgen würde sofort vom Makt genommen werden.

Ich möchte die Frage so beantworten:

§ 53 WaffG, § 53 StGB, Straflosigkeit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe in einer Notwehrlage, Zäsurwirkung

Du hast nur das Recht zur Notwehr wenn du unmittelbare Körperliche Gewalt zu erleiden hast, ansonsten liegt alle Gewalt beim Staat. Du hättest deine Gesundheit schützen können wenn du dich von R einen Räumlichen Abstand gehalten hätest, und dich bei dem Hausrechteinhaber beschwärt hätest einen Rechtsanspruch auf das Hausrecht hat nur der Besitzer oder Inhaber. du kannst ja jederzeit gehen, es Zwinkt dich ja niemand dort zu bleiben.

Du hast niemals das Recht gegen jemanden Körperliche Gewalt auszuüben, es sei den er bedroht dich mit körperlicher Gewalt, eine Zigerrette ist ja keine Waffe, also auch keine Notwehr.

Naja, ganz so einfach ist es nicht: Das Recht muss dem Unrecht nie weichen. Das Argument, dass der Nichtraucher auch einfach gehen könnte, zieht hier also nicht.

Dafür gibts doch Rechtsanwälte, oder?? Außerdem finde ich das persönlich übertrieben!

Berücksichtige dabei noch Punkt Nummer 4.

Der Raucher greift ohne weiter Worte total genervt wegen den readikalisierenden Nichtraucher zum Aschenbecher, und haut ihm N auf dieBirne.

Dann würde wenigstens Notwehr für N in betracht kommen. :D

Dann ist jedenfalls sicher Notwehr erlaubt.

Leider scheint sich aber kaum jemand ernsthaft mit der Frage auseinander setzen zu wollen.

Es war eine hypthetische Frage. (Viele Raucher sind sehr einsichtig, wenn ich sie freundlich darauf hinweise, doch bitte in den jeweils gekennzeichneten Raucherbereichen zu rauchen.) Aber leider scheinen hier zu viele Menschen zu emotionsgeladen zu reagieren, um sich ernsthaft mit der Fragestellung auseinander zu setzen.

Im Übrigen bin ich weder ein radikalisierender noch ein militanter Nichtraucher. Ich bin dafür, dass jeder alles tun und lassen dürfen soll, was niemanden sonst ungerecht schädigt. Passivrauchen empfinde ich als ungerechte Schädigung, da die Gesundheit anderer bloßem Lustgewinn geopfert wird.

@vogelfreiJK

Ich rauche jedenfalls persönlich nur dort, wo es auch erlaubt ist, soviel Anstand hab ich dann auch noch.

@jankru

Hier geht es aber nicht um Anstand

@Volker13

Nein, aber ich wollts dennoch mal gesagt haben, lese auch meinen Rest, dann wird dir klar, das ich Raucher bin, und was ich im eigentlichen von der Frage halte. ;)

Zu 1: Es ist kein rechtswidriger Angriff auf die Gesundheit des N. Weder überschreitet das Einatmen des Rauches die Erheblichkeitsschwelle (körperliche Mißhandlung, Schädigung an der Gesundheit) noch ließe sich der Beweis der Kausalität führen, wenn N tatsächlich später erkrankt. Die einzig denkbare Straftat wäre hier eine Körperverletzung und die ist nicht verwirklicht.

Zu 2: Wenn der Inhaber des Hausrechts ein Rauchverbot aussprich, kann er selbstverständlich dem R aufgrund des Verstoßes ein Hausverbot erteilen. Und dieses kann er auch mit den Mitteln der Notwehr durchsetzen.

Zu 3: § 127 StPO darf wegen § 46 Abs. 3 OWiG nicht auf Ordnungswidrigkeiten angewandt werden. Wenn allerdings der Hausrechtsinhaber dem R ein Hausverbote erteilt und dieser sich nicht daran hält, liegt ein Hausfriedensbruch und damit eine Straftat vor. Und dann ist auch die vorläufige Festnahme zulässig.

Nachfrage:

Zu 2: Kann niemand außer dem Hausrechtsinhaber in Nothilfe sein Hausrecht schützen? Das müsste doch möglich sein, oder?

Zu 3: Ist nicht das Hausverbot für alle Raucher bereits mit dem Rauchverbot ausgesprochen? Damit wäre dann wieder eine vorläufige Festnahme möglich.