Notwehr gegen Raucher möglich? Hausrechtsverletzung durch Rauchen?
Gesetzt sei folgender Fall:
In einem Einkaufszentrum, in dem das Rauchen vom Eigentümer verboten wurde, sitzt N aufeiner Bank. Nun gesellt sich R dazu und zündet sich eine Zigarette an. N weist R darauf hin, dass in dem EInkaufszentrum das Rauchen verboten ist, und dass R das Rauchen unterlassen soll oder das Gebäude verlassen. R raucht trotzdem weiter.
Frage: Ist das Rauchen gegen den erklärten Willen von N ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf N? (womit Notwehr gerechtfertigt wäre)
Frage: Stellt bereits das Rauchen in dem Gebäude in dem das Rauchen untersagt ist, auch ohne die Einwände von N eine Verletzung des Hausrechts des Eigentümers dar, ebenfalls ein rechtswidriger Angriff? (womit wiederum Notwehr gerechtfertigt wäre)
Frage: Wie verhält es sich, wenn das Rauchen nicht (nur) vom Eigentümer, sondern per Gesetz an dem betreffenden Ort verboten ist.
Meine Idee zu den verschiedenen Punkten:
Es ist grundsätzlich sonderbar, wenn eine Handlung allein durch den Ort an dem sie geschieht zu einem rechtswidrigen Angriff wird, allerdings nicht undenkbar. (In einer Bank eine Pistole zu ziehen, ist wahrscheinlich ein Angriff, auf einem Schießstand in der Regel nicht.) Zur Beantwortung der Frage muss zuerst beantwortet werden, ob es sich überhaupt um eine rechtswidrige Tat handelt und dann ob es ein Angriff auf N ist. Ich finde das zweite einfacher zu bejahen als das erste, denn N legt offenbar großen Wert darauf nicht dem Zigarettenrauch ausgesetzt zu werden und hat vielleicht sogar extra deshalb das EInkaufszentrum aufgesucht und sich nicht draußen auf eine Parkbank gesetzt. Allerdings beabsichtigt R mit seinem Rauchen ja nicht n zu schädigen. Das ist ein unangenehmer Nebeneffekt, den R wohl auch lieber vermeiden würde. Andererseits kommt es bei der Frage nach der Rechtswidrigkeit eines Angriffes ja nicht auf die Absicht des Angreifers an. (Ein Pädophiler etwa könnte auch in bester Absicht glauben, dass das Kind auch Sex von ihm will, trotzdem ist es ein rechtswidriger Angriff.)
Hier ist die Frage, wie das Rauchverbot zu verstehen ist: EIne Interpretationsmöglichkeit: Für alle Personen, die gerade im Moment mit Rauchen beschäftigt sind, gilt ein Hausverbot. Dann verstieße der Raucher im betreffenden Moment gegen das Hausverbot, womit Notwehr möglich ist. Denn der Hausherr hat nicht generell etwas dagegen, dass Raucher sein Gebäude betreten, sie sollen nur draußen rauchen.
Grundsätzlich ist ja keine Notwehr zugunsten des Staates möglich, also auch keine Notwehr um den Angriff auf die Rechtsordnung zu unterbinden. In diesem Fall wäre aber vielleicht eine Festnahme nach § 127 StPO möglich, da der Raucher eindeutig gegen geltendes Recht verstößt. (Kann § 127 StPO nur bei Straftaten oder auch bei Ordnungswidrigkeiten angewandt werden?) Außerdem kann angenommen werden, dass entsprechende Rauchverbote explizit zum Schutz der Gesundheit erlassen wurden, womit in diesem Fall auch ein rechtswidriger Angriff vorläge.
12 Antworten
@ VogelfreiJK,
Kein Mensch hat das Recht, anderen Schaden zuzufügen, nirgendwo. Die Grundrechte eines jeden Menschen haben Vorrang vor dem Rauchen. Daß Tabak im Sinne des Lebensmittelrechts sogar verboten ist, sollte hier auch erwähnt werden. Ein anderes Produkt mit denselben katastrophalen Folgen würde sofort vom Makt genommen werden.
Ich möchte die Frage so beantworten:
§ 53 WaffG, § 53 StGB, Straflosigkeit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe in einer Notwehrlage, Zäsurwirkung
Du hast nur das Recht zur Notwehr wenn du unmittelbare Körperliche Gewalt zu erleiden hast, ansonsten liegt alle Gewalt beim Staat. Du hättest deine Gesundheit schützen können wenn du dich von R einen Räumlichen Abstand gehalten hätest, und dich bei dem Hausrechteinhaber beschwärt hätest einen Rechtsanspruch auf das Hausrecht hat nur der Besitzer oder Inhaber. du kannst ja jederzeit gehen, es Zwinkt dich ja niemand dort zu bleiben.
Du hast niemals das Recht gegen jemanden Körperliche Gewalt auszuüben, es sei den er bedroht dich mit körperlicher Gewalt, eine Zigerrette ist ja keine Waffe, also auch keine Notwehr.
Naja, ganz so einfach ist es nicht: Das Recht muss dem Unrecht nie weichen. Das Argument, dass der Nichtraucher auch einfach gehen könnte, zieht hier also nicht.
Dafür gibts doch Rechtsanwälte, oder?? Außerdem finde ich das persönlich übertrieben!
Berücksichtige dabei noch Punkt Nummer 4.
Der Raucher greift ohne weiter Worte total genervt wegen den readikalisierenden Nichtraucher zum Aschenbecher, und haut ihm N auf dieBirne.
Dann würde wenigstens Notwehr für N in betracht kommen. :D
Ich rauche jedenfalls persönlich nur dort, wo es auch erlaubt ist, soviel Anstand hab ich dann auch noch.
Hier geht es aber nicht um Anstand
Nein, aber ich wollts dennoch mal gesagt haben, lese auch meinen Rest, dann wird dir klar, das ich Raucher bin, und was ich im eigentlichen von der Frage halte. ;)
Zu 1: Es ist kein rechtswidriger Angriff auf die Gesundheit des N. Weder überschreitet das Einatmen des Rauches die Erheblichkeitsschwelle (körperliche Mißhandlung, Schädigung an der Gesundheit) noch ließe sich der Beweis der Kausalität führen, wenn N tatsächlich später erkrankt. Die einzig denkbare Straftat wäre hier eine Körperverletzung und die ist nicht verwirklicht.
Zu 2: Wenn der Inhaber des Hausrechts ein Rauchverbot aussprich, kann er selbstverständlich dem R aufgrund des Verstoßes ein Hausverbot erteilen. Und dieses kann er auch mit den Mitteln der Notwehr durchsetzen.
Zu 3: § 127 StPO darf wegen § 46 Abs. 3 OWiG nicht auf Ordnungswidrigkeiten angewandt werden. Wenn allerdings der Hausrechtsinhaber dem R ein Hausverbote erteilt und dieser sich nicht daran hält, liegt ein Hausfriedensbruch und damit eine Straftat vor. Und dann ist auch die vorläufige Festnahme zulässig.
Nachfrage:
Zu 2: Kann niemand außer dem Hausrechtsinhaber in Nothilfe sein Hausrecht schützen? Das müsste doch möglich sein, oder?
Zu 3: Ist nicht das Hausverbot für alle Raucher bereits mit dem Rauchverbot ausgesprochen? Damit wäre dann wieder eine vorläufige Festnahme möglich.
Dann ist jedenfalls sicher Notwehr erlaubt.
Leider scheint sich aber kaum jemand ernsthaft mit der Frage auseinander setzen zu wollen.
Es war eine hypthetische Frage. (Viele Raucher sind sehr einsichtig, wenn ich sie freundlich darauf hinweise, doch bitte in den jeweils gekennzeichneten Raucherbereichen zu rauchen.) Aber leider scheinen hier zu viele Menschen zu emotionsgeladen zu reagieren, um sich ernsthaft mit der Fragestellung auseinander zu setzen.
Im Übrigen bin ich weder ein radikalisierender noch ein militanter Nichtraucher. Ich bin dafür, dass jeder alles tun und lassen dürfen soll, was niemanden sonst ungerecht schädigt. Passivrauchen empfinde ich als ungerechte Schädigung, da die Gesundheit anderer bloßem Lustgewinn geopfert wird.