Notwehr - Luftgewehr?

4 Antworten

Hallo Steffenhansen,

das wäre Drohung, in soweit: Nein, das darfst du nicht.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen :-)

LG Max

das kann auch die Polizei regeln, das können die viel besser.

das ist strafbar - Bedrohung mit einer Waffe.

Laß den Unsinn lieber !

uLieber Polizei