Notfallsanitäter werden, mit einer "Straftat"?

4 Antworten

Hi,

eine Straftat ist nicht grundsätzlich ein Ausschlussgrund - lediglich nur dann, wenn die Art oder die Anzahl der Straftaten den Bewerber für den Beruf ungeeignet erscheinen lassen.

Ferner werden nur ab einem gewissen Strafmaß Einträge vorgenommen, siehe § 32 BZRG (https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html).

Demnach kommt es darauf an, wie hoch die tatsächliche Strafe war - bei regelhaften 6 Monaten Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätzen Geldstrafe wird es jedenfalls im Führungszeugnis stehen.

Das Problem: die Ausbildungsstellen zum NFS sind sehr begehrt und es bewerben sich eben auch viele genauso qualifizierte Bewerber ohne jegliche Vorstrafen - diese werden dann im Regelfall eben von den Organisationen (verständlicherweise) vorgezogen.

LG

Hi! Danke für die Antwort. Können die Arbeitgeber denn dann überhaupt die Straftat sehen? Wenn die nicht in mein Führungszeugnis eingetragen wurde, ist doch alles okay, oder nicht?

MfG,

Finn

@noname322

Gerne!

Sofern kein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt ist, kann der Arbeitgeber dies natürlich nicht sehen - dann wäre das grundsätzlich kein Problem.

Ja kannst du. Diese „Straftat“ wird in deinem Führungszeugnis nicht gelistet (solange du sonst keine Verurteilungen hast)

Ich hoffe es. Ich habe schon einen Bogen erhalten wo ich mich zur Straftat äußern durfte. Neben der aufgelisteten Straftat "Fahren ohne Versicherungsschutz" stand unter "Versuch" ein nein.

Kann es sein, dass es dann noch nicht mal als Straftat gewertet wird? :)

Das dürfte kein wirkliches Problem sein, wenn es dein einziges Vergehen ist/war. Sicher raus bist du bei allen Drogen, Gewalt und Körperverletzungesvergehen.

Ja, ist mein einziges Vergehen. Arbeitest du bei den Johannitern? Wenn ja, kannst du mir vielleicht den Unterschied zwischen den ganzen anderen nennen. Also DRK, Malteser usw... ist doch alles dasselbe, oder?

@noname322

Ich bin Ehrenamtlich bei den Johannitern tätig.

Die Unterschiede sind relativ gering, im großen und ganzen sind die Ziele die gleichen. Es gibt verschiedene Hintergründe aus denen die Organisationen entstanden sind.

Die größten Unterschiede liegen in der Art der Organisation der Verbände intern (kann einem als Helfer/ Mitarbeiter aber erstmal relativ egal sein). Die entscheidenden Unterschiede gibt es auf der Regional Ebene, wer vor Ort was genau anbietet, wie die Bedingungen, die Kollegen sind.

@DerFendel

Alles klar, vielen Dank! :)

„[...] Tätigkeit als Sanitäter verweigert werden, wenn er in der Vergangenheit MEHRFACH strafrechtlich verurteilt worden ist."

Also mehrfach wurde ich ja nicht strafrechtlich verurteilt.

@noname322

Das was du zitierst ist ein Urteil zu einem ganz speziellen Fall. Du bewirbst dich aber auf eine Berufsausbildung. Der NotSan ist derzeit dermaßen gefragt das die Stellen nicht mal ausgeschrieben werden. Was denkst du welche Chancen du hast wenn deine Bewerbung mit vielen anderen, ohne Vorstrafe, auf einem Tisch liegt?