notfall Termin Jobcenter?

2 Antworten

Steht doch alles drin:
"sie sind ein freier Mensch, sie können hinziehen wohin sie wollen, nur
werden dann die kaution und die umzugskosten nicht übernommen und das
Geld das über der Grenze liegt müssten sie selbst drauf zahlen"


 Hast du das Geld für die Kaution? Oder für den Mehrbedarf? Umzugskosten?

Klar, aber es könnte ja trotzdem sein dass sie trotz "nicht Bestätigung" erstmal Bescheid bekommen wollen..

Das Geld für den Mehrbedarf und die Kaution habe ich ja.

@juliamona12

Dann ist doch alles OK. Das Ok des JC bezieht sich eh nur auf die Übernahme der Kosten..

Wenn du einen Termin brauchst dann musst du entweder persönlich zum Jobcenter oder du rufst die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an,die sind von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 zu erreichen und da musst du dann sagen das du dringend einen Termin benötigst !

Liegt denn die evtl.neue Wohnung im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters ?

Wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) über der Angemessenheit liegt,dann bekommst du in der Regel keine Zusicherung zur Kostenübernahme,auch wenn du dringend auf eine Wohnung angewiesen bist.

Du müsstest dem Jobcenter dann schon nachweisen das du ernsthaft auf der Suche nach einer angemessenen Wohnung warst und es keine auf dem Wohnungsmarkt gibt,dann müssten auch die ortsüblichen Wohnkosten anerkannt werden und nicht nur das was das Jobcenter als angemessen ansieht.

Würdest du also innerhalb deines Zuständigkeitsbereichs ohne Zusicherung zur Kostenübernahme umziehen,dann würdest du deinen Umzug selber finanzieren müssen,es würde kein zinsloses Darlehen für die Kaution geben,es könnte bei einer Übernahme einer Nachzahlung durch eine Jahresendabrechnung die sich auf die KDU - bezieht zu Problemen kommen und du würdest nur deine bisher übernommene KDU - weiter bekommen.

In deinem Fall hättest du ja sicher keine Miete bekommen,wenn du im Elternhaus wohnst bzw.dann gewohnt hast,dann werden in der Regel ja nur Neben / Betriebs / Heizkosten berücksichtigt.

Demnach sollte dann die max. angemessene KDU - übernommen werden und du musst den Rest dann selber zuzahlen.

Solltest du dann angenommen eine Gutschrift aus einer Jahresendabrechnung bekommen,die sich auf die KDU - bezieht und nicht nur auf den Abschlag für Haushaltsstrom ( das Guthaben würde dann eh dir gehören,weil du den Abschlag aus deinem Regelsatz / Einkommen selber zahlen musst ),dann könntest du von dieser Gutschrift erst mal deine eigene Zuzahlung abziehen,bevor dann ein evtl.Rest als Einkommen mindernd auf deine KDU - angerechnet werden dürfte.

Wenn du aber aus dem Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters weg ziehen würdest,dann musst du erst in der neuen Stadt angemeldet sein,denn erst dann kannst du einen neuen ALG - 2 Antrag stellen und dann gelten die Grenzen der dortigen angemessenen KDU.