Note 6 trotz Krankmeldung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein darf sie nicht da eine Note eine Bewertung einer Leistung ist. wenn die Leistung nicht erbracht wird kann auch nichts bewertet werden. Termin beim Direktor machen.

Sie hätte die Leistung ja erbringen können.

@TreudoofeTomate

Wenn ein Arzt sie/ihn arbeitsunfähig schreibt dann nein.

*Er

einen Tag Eingriff am Zeh...und gerade an dem einen Tag konntest du dich nicht vorbereiten....Pech gehabt....du mußt damit leben...

Sehr krudes Rechtsverständnis

Bitte? Ich habe am Tag des Referates gefehlt da ich am Abend davor einen spontanen Termin hatte weil der zeh wegen eingewachsenem Nagel extrem wehgetan hat und dort wurde er entfernt ...laufen konnte ich danach nichtmehr ...das referat hätte ich an dem tag halten können aber wieso sollte ich unter schmerzen in die schule

@Fragen1225

Gibt es denn kein ärztliches Attest, das Du vorlegen kannst?

Es kommt die Frage auf, ob du mit Attest gefehlt hast oder nicht.
Außerdem kommt es darauf an, inwiefern du dich bemüht hast, das Referat auch zu halten. Wenn du kein Interesse am Referieren gehabt hast (Mehr- oder einmaliges Versäumen auch nach Krankheit), dann ist die Notenvergabe eines "ungenügend" angemessen. 
 

Hab ein Attest

@Fragen1225

Inwiefern hast du dich denn bemüht, dein Referat auch nachträglich zu halten? 
Bestand denn die Möglichkeit, dein Referat in der Woche zu halten, in der du wieder gesund gewesen bist?
Wenn ja, hast du diese Möglichkeit in Betracht gezogen oder das Referat aufgeschoben, beispielsweise indem du wieder gefehlt hast? 

Ja, denn du hast ja die geforderte Leistung nicht erbracht. Wieso solltest du denn ausgerechnet an dem Tag ein Referat halten, an dem du wegen "geplanter" Krankheit in der Schule fehlst? Das hättest du doch direkt beim Eintragen des Termins ansagen können. Schon hätte es keine 6 sondern einen anderen Tag für dein Referat gegeben.

Das war kurzfristig ...Ich hatte kein Plan das die den jetzt aufschneidet

"Ja, denn du hast ja die geforderte Leistung nicht erbracht."

Dann kann auch nix benotet werden.

@augsburgchris

Aha. Du meinst also, wenn jemand bei einer Klausur einfach nicht mitschreibt und einen leeren Zettel abgibt, bekommt er keine 6?

@TreudoofeTomate

Einen leeren Zettel abgeben ist ja eine erbrachte Leistung. Die kann benotet werden.

Nein, darf sie nicht. Wenn sie dass nicht einsieht, mußt du zur Schulleitung gehen.