Notarvertrag / Erbe verschenken
Habe vor 3 Jahren einen Notarvertrag mit meiner Schwester und Mutter geschlossen. Es ging darum das unsere Mutter meiner Schwester eine Ihrer Eigentumswohnungen zu Lebzeiten vererbt hat. Weiterhin wurde in dem Notarvertrag festgehalten das meine Schwester mich ab 2014 mit Monatlichen Raten auszuzahlen hat. Ich beziehe seit Ca. 1 Jahr Leistungen vom Jobcenter. Mit meiner Mutter und Schwester habe ich mich mehr und mehr verstritten. Ich habe keine Lust darauf mit meiner Schwester für die nächsten 2 Jahrzehnte in denen Sie mich mit kleinen monatlichen Raten auszahlen muss noch länger irgendwelchen Kontakt zu haben. Da ich derzeit vom Jobcenter Leistungen erhalten, würde von den monatlichen Raten und meinem "Erbe" nicht mehr viel Bleiben. Ich war Dumm mich damals auf eine solche Regelung mit denen einzulassen und bereue es zu tiefst jetzt.
Kann ich jetzt im nachhinnein daran etwas anfechten, oder ist das aussichtslos?
Kann ich die monatlichen Raten die mir gezahlt werden sollen verschenken? Also sozu sagen mein Erbe das ich auf die nächsten 20 Jahre erhalten soll, weiterverschenken?
9 Antworten
Hallooooo,wennn du durch Erben,einen Gewinn,eine Schenkung oder sonstwas zu Geld kommst musst du das melden,den dann bist du nicht mehr bedürftig und das Amt stellt seine Zahlungen ein. Falls du das nicht machst ist das Betrung. Wenn du alles verschenkst,ist das deine Sache,dann bekommst du eben so lange kein Geld,wie dir dein Erbe als Lebensunterhalt gereicht hätte.
Zunächst mal kann man nicht zu Lebzeiten erben. das war dann eine Schenkung. Nein, anfechten kannst du eine Schenkung nicht. Selbstverständlich kannst du mit der monatlichen Zahlung, die du von deiner Schwester bekommst, machen, was du willst. Du kannst sie auch verschenken. Allerdings werden dir diese Zahlungen als Einkommen angerechnet. Also hast du nach der Schenkung selbst weniger als vorher.
Wenn das Jobcenter irgendwie von diesem Vertrag, der dir Einkünfte zusichert, erfährt, wird es diese Einkünfte auf deine Leistungen anrechnen. Wenn du es nicht angibst, könnte sogar eine Anzeige wegen Leistungsbetrug auf dich zukommen.
Noch ist er ja nicht wirksam und niemand weiss,ob Karl nächstes Jahr noch Leistungsempfänger ist. Künftige Leistungen können nicht angerechnet werden.
pacta sunt servanda - nur weil du dich nicht mehr an die selbst vereinbarten Bedingungen eines Vetrages halten möchtest, bleibt er - zumal mit notarieller Beurkundung - dennoch bindend für alle Beteiligten.
Und wenn du dich mit deiner Schwester zu allem Überfluss noch verstritten hast, kanst du deine Chancen auf freiwillige (!) vorzeitige Ausbezahlung des Restbetrages leicht selbst ausrechnen.
Das der dann ebenso auf deinen Leistungsbezug anrechenbar wäre, sein da nur am Rande erwähnt.
G imager761
Hast du denn diese zu erwartende Forderung beim JobCenter angegeben? Wenn nicht, erwartet, dich da noch etwas. Du warst verpfichtet, diesen Umstand anzugeben,. Ein solcher Vertrag ann noch 10 Jahre rückwirend vom Sozialträger rückabgewickelt werden.
Das hätte schon im Erstantrag angegeben werden müssen, dass eine solche zivilrechtliche Forderung besteht,.