Notarvertrag / Erbe verschenken

9 Antworten

Hallooooo,wennn du durch Erben,einen Gewinn,eine Schenkung oder sonstwas zu Geld kommst musst du das melden,den dann bist du nicht mehr bedürftig und das Amt stellt seine Zahlungen ein. Falls du das nicht machst ist das Betrung. Wenn du alles verschenkst,ist das deine Sache,dann bekommst du eben so lange kein Geld,wie dir dein Erbe als Lebensunterhalt gereicht hätte.

Zunächst mal kann man nicht zu Lebzeiten erben. das war dann eine Schenkung. Nein, anfechten kannst du eine Schenkung nicht. Selbstverständlich kannst du mit der monatlichen Zahlung, die du von deiner Schwester bekommst, machen, was du willst. Du kannst sie auch verschenken. Allerdings werden dir diese Zahlungen als Einkommen angerechnet. Also hast du nach der Schenkung selbst weniger als vorher.

Wenn das Jobcenter irgendwie von diesem Vertrag, der dir Einkünfte zusichert, erfährt, wird es diese Einkünfte auf deine Leistungen anrechnen. Wenn du es nicht angibst, könnte sogar eine Anzeige wegen Leistungsbetrug auf dich zukommen.

Das hätte schon im Erstantrag angegeben werden müssen, dass eine solche zivilrechtliche Forderung besteht,.

@DerHans

Noch ist er ja nicht wirksam und niemand weiss,ob Karl nächstes Jahr noch Leistungsempfänger ist. Künftige Leistungen können nicht angerechnet werden.

pacta sunt servanda - nur weil du dich nicht mehr an die selbst vereinbarten Bedingungen eines Vetrages halten möchtest, bleibt er - zumal mit notarieller Beurkundung - dennoch bindend für alle Beteiligten.

Und wenn du dich mit deiner Schwester zu allem Überfluss noch verstritten hast, kanst du deine Chancen auf freiwillige (!) vorzeitige Ausbezahlung des Restbetrages leicht selbst ausrechnen.

Das der dann ebenso auf deinen Leistungsbezug anrechenbar wäre, sein da nur am Rande erwähnt.

G imager761

Hast du denn diese zu erwartende Forderung beim JobCenter angegeben? Wenn nicht, erwartet, dich da noch etwas. Du warst verpfichtet, diesen Umstand anzugeben,. Ein solcher Vertrag ann noch 10 Jahre rückwirend vom Sozialträger rückabgewickelt werden.