Notarkosten in Anlage V Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Notarkosten für den Kauf sind Anschaffungskosten ...

und somit auf die Nutzungsdauer des § 7 Abs. 4 EstG abzuschreiben ....

Also erneut in die Zeile für die Anschaffungskosten schreiben? Habe das bei der Erstveranlagung letztes Jahr auch dort eingetragen, 50% da ich die Hälfte des Hauses selbst bewohne.

Notarkosten fallen doch nicht jedes Jahr an.  Die sind nur beim Kauf und der Firnanzierung fällig gewesen.