Notarkosten für Beglaubigung abhängig vom Sachwert?
Ist es normal dass ein Notar Kosten einer beglaubigten Unterschrift anteilig am Sachwert berechnen möchte? (e.g. Vollmacht für Erbeabwicklung - Grundlage der Berechnung Wert der Immobilie)? Wie teuer kann es werden - gibt es da Deckelung?
3 Antworten

Community-Experte
Recht, Notar
Grundlage für die Berechnung ist das
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Die Höhe der Kosten richten sich immer nach dem Wert dessen, was der Notar beurkundet.
Eine Deckelung nach oben gibt es hier meines Wissens nicht, mir zumindest sind nur Mindestgebühren bekannt.

Notarkosten sind immer Prozentual am Gesamtwert des Sachwertes.

Community-Experte
Recht
der rechnet nach Gebührenverordnung ab, Werte sind da massgeblich