Notarin ist der Hauspreis nicht hoch genug?

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Rafaela

Aus meiner langjährigen Berufstätigkeit ist mir kein einziger Fall von Ärger bekannt. Jerisina hat es richtig beschrieben. Der Wert des Hausgrundstücks gilt einzig als Geschäftswert für die Bemessung der Notargebühren.

Empfehlung: Mach doch selbst eine Berechnung auf, z.B.

Grundstück 400 qm groß, aktueller Bodenwert 100 €/qm = 40.000,--

abzüglich Abriß-Kosten des seit 30 Jahren leerstehenden Altbaus 25 000,--, aktueller Marktwert 15 000 Euro.

Ihr Honorar wird nach dem Verkaufspreis berechnet.

Klar, dass sie lieber einen höheren Preis hätte.

Ansonsten: Ruf doch mal bei Deinem Finanzamt an und klär die Frage.

ev. wäre leibrente eine bessere lösung ... nicht zuletzt im hinblick auf steuern ...