notarielle Vollstreckungsunterwerfung?

3 Antworten

Hätte ich das Anrecht auf die notarielle Vollstreckungsunterwerfung, sollte der Verkäufer an diesem Termin nicht das Haus verlassen und sich sogar weigern?

Nein, nicht wenn eine solche Verpflichtung nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde. Wenn sowas gewünscht wird, dann wird die Unterwerfung üblicherweise direkt im Kaufvertrag erklärt.

Yohfi 
Fragesteller
 08.07.2021, 01:56

Das bedeutet also ich habe nun ein Haus gekauft aber rechtlich gesehen habe ich nun Pech...? Sollte der Notar dann nicht auf so etwas hinweisen, immerhin bekommt er eine sehr hohe Summe für diesen Vertrag..

Ronox  08.07.2021, 01:58
@Yohfi

Was heißt "Pech"? Das Risiko, dass jemand seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, gibt es immer. Auch bei einer notariellen Beurkundung. Für den Verkäufer zum Beispiel, dass du nicht zahlst.

Ohne Unterwerfung hast du ja immer noch einen Anspruch auf Besitzverschaffung. Nur musst du den Umweg über eine Klage gehen.

Glücklicherweise kommt es sehr selten vor, dass das verkaufte Grundstück nicht geräumt wird.

Sollte der Notar dann nicht auf so etwas hinweisen

Man hätte nachfragen können, ob eine Unterwerfung gewünscht wird. Aber ist auch keine Pflicht.

Yohfi 
Fragesteller
 08.07.2021, 02:01
@Ronox

Hm, das ist nun wirklich sehr schlecht.., dann hoffe ich der Verkäufer macht keine weiteren Probleme. Aktuell sieht die Kommunikation leider nicht sehr prickelnd aus. Das Geld hat der Verkäufer schon lange, mein Bank hat gesagt ich könne nicht auf die Besenreine Räumung warten bis zur Zahlung. Hätte aber die Beurkundung als Sicherheit. Wenn ich diese aber nun einklagen muss.. keine Ahnung woher ich das Geld nehmen sollte. Dennoch vielen Dank für Ihre Antwort.

KittyCat2909  08.07.2021, 02:10
@Yohfi

Lass dir n ichts in den Kopf setzen. Du hast ein Hausrecht. In dem Vertrage steht ein Zeitraum, bei dem der ehemalige Eigentümer Haus und Hof verlassen haben muss. Weigtert er sich, kaannst und darfst du dein Hausrecht notfalls per Staatsgewalt umsetzen lassen. Also Polizei anrufen.

Yohfi 
Fragesteller
 08.07.2021, 02:24
@KittyCat2909

Ich danke Ihnen. Mit dieser Aussage kann ich schon viel besser einschlafen.

KittyCat2909  08.07.2021, 02:25
@Yohfi

Sehr gerne und eine gute und erholsame Nacht. :-)

Ja das stimmt. In den Verträgen, die ich kenne steht drin, dass auf die Unterwerfung der Zwangsvollstreckung zur Räumung nach Belehrung über deren Bedeutung verzichtet wird. Hängt aber am Notar.

Das Geld hat der Verkäufer schon lange, mein Bank hat gesagt ich könne nicht auf die Besenreine Räumung warten bis zur Zahlung.

Ohne deinen Vertrag zu kennen: Kaufvertrag, Fälligkeitsmitteilung durch Notar, Bezahlen, Besitzübergang mit Übergabe des Schlüssel zum im KV vereinbarten Termin laut Vertrag.

Klappt das nicht - hat man vielleicht im KV einen Passus für die verspätete Übergabe. Falls nicht, sollte man dem Verkäufer eine solche zukommen lassen, so dass aber klar ist, dass kein Mietvertrag entsteht.

Hat man zwar den Schlüssel- aber nicht besenrein- zur Beseitigung mit Frist unter der Ankündigung der Ersatzvornahme auffordern. Nach Verstreichung der Frist selbst räumen und die Rechnung schreiben.

Und die Polizei unterstützt dich nicht, weil du ihnen einen Kaufvertrag zeigst.

Wenn an diesem Tag das Haus offiziell dein Eigentum ist, darfst du dein Eigentumsrecht und Hausrecht umsetzen.

Sollte ab dem Tag x sich weiterhin der ehenmalige Eigentümer in deinem erworbenen Haus oder Gründstück befinden, kannst du ihn auffordern dieses umgehend zu verlassen- und dies auch notfalls durch Polziegewalt umsetzen lassen.

Dafür benötigst du keine weitere Notar und kannst dir das Geld sparen.

Ronox  08.07.2021, 01:56
Wenn an diesem Tag das Haus offiziell dein Eigentum ist, darfst du dein Eigentumsrecht und Hausrecht umsetzen.

Das Haus (Grundstück) ist mit der Eintragung im Grundbuch sein Eigentum. Ihm geht es aber um die Besitzverschaffung nach Kaufpreiszahlung und nicht um das Eigentum.

Sollte ab dem Tag x sich weiterhin der ehenmalige Eigentümer in deinem erworbenen Haus oder Gründstück befinden, kannst du ihn auffordern dieses umgehend zu verlassen- und dies auch notfalls durch Polziegewalt umsetzen lassen.

Wohl kaum. Die Polizei hat damit nichts zu tun und kann auch niemanden aus seiner Wohnung werfen. Hier müsste auf Räumung geklagt werden und diese notfalls zwangsvollstreckt werden.

Dafür benötigst du keine weitere Notar und kannst dir das Geld sparen.

Wenn es eine Unterwerfung gäbe, könnte er sich die Klage sparen und direkt vollstrecken.

KittyCat2909  08.07.2021, 02:06
@Ronox

Wohl kaum. Die Polizei hat damit nichts zu tun und kann auch niemanden aus seiner Wohnung werfen.

Oh ja sicher hat sie etwas damit zu tun! Ua ist die Politzei auch dafür da- denn wer sich unbefugt auf einem Grundstück oder gar Haus aufhält und sich weigter dies zu verlassen begeht Hausfriedensbruch.

Da dies eine Atraftat ist, ist dies auch ua die Aufgabe der Polizei das Hausrecht umzusetzen. ;-)

Was tun als Opfer des Delikts „Hausfriedensbruch“?

Umgekehrt sollte derjenige, der zum Opfer einer Handlung gemäß § 123 StGB wird, dabei nicht tatenlos zusehen. Wer sich gegen einen ungebetenen Gast oder Eindringling nicht alleine zur Wehr setzen kann, sollte unbedingt die Polizei informieren.

MIt Unterwerfung hat das nichts zu tun und gibt es auch so nicht- jedoch Umsetzung des eigenen Rechtes - in dem Fall notfalls durch Mittel der Staatsmacht, dessen Aufgbne dies ua beinaltet.

*https://www.anwalt.org/hausfriedensbruch/

Ronox  08.07.2021, 03:04
@KittyCat2909

Mit Hausfriedensbruch hat das, wie gesagt, nicht viel zu tun. Allein schon deswegen nicht, weil sich der Verkäufer nicht in der Wohnung der Fragestellerin aufhält (wobei der Begriff Wohnung natürlich nicht eigentumsrechtlich zu verstehen ist). Aber hier rede ich wohl gegen eine Wand. Es ist mir immer wieder ein Rätsel wie jemand ohne jeglichen juristischen Sachverstand auf solche Fragen antworten muss und dann auch noch an der falschen Ansicht festhält. Vollstreckungsunterwerfungen hinsichtlich der Besitzverschaffung werden in notarielle Urkunden nicht zum Spaß aufgenommen.

Ronox  08.07.2021, 03:07
@Ronox

Das muss sich selbst einem juristischen Laien durch logisches Nachdenken erschließen, wenn er die Daseinsberechtigung von Zwangsräumungen durch den Gerichtsvollzieher betrachtet. Denn dieses Instrument bräuchte man nach der Hausfriedensbruchsargumentation nicht.