notar überprüfen oder eigenen rechtsanwalt

5 Antworten

Üblicher Weise bestimmt der Käufer (weil er ja auch bezahlt) den Notar.

Auf dieses Vorrecht hast Du wohl aus unerfahrenheit verzichtet.

Nimm ruhig einen anwalt mit, wenn Du unsicher bist. kostet zwar Geld, aber im Verhältnis zum Kaufpreis und eventuellen Risiken ist es wenig. schließlich hat ja auch der Verkäufer wohl den Vertrag entwerfen lassen.

Ein Notar ist öffentlich bestellt, da er lediglich das Rechtsgeschäft beglaubigt bzw. beurkundet ist es gleich wer ihn aussucht - er ist nicht im Auftrag des Verkäufers tätig bzw. nimmt dessen Interessen wahr. Im Wesentlichen wird er in diesem Fall nur für die Grundbuchänderung benötigt.

Beachte jedoch, dass der Notar weder den Zustand der Immobilie oder den Kaufpreis beurteilt. Wenn du befürchtest übervorteilt zu werden solltest du einen Baugutachter oder vertrauenswürdigen Makler zur Wertbestimmung hinzuziehen.

Den Notar bestellt in der Regel die Partei, die auch die Rechnung bezahlt und das sind Sie und nicht der Verkäufer. Also ruhig auf das eigene Recht pochen und selbst einen Notar bestimmen. Natürlich können Sie den Vertrag von einem eigenen Anwalt im Vorfeld prüfen lassen, zum Termin würde ich dann keinen Notar mitnehmen. Es gibt keine Bewertungsplattform über Notare. Deshalb muss der persönliche Eindruck beim Vorgespräch schon passen.

Nartülich kannst du ein Anwalt mit nehmen

Ein Notar muss behördlich zugelassen sein, er wird also als solcher behördlich bestellt. Von daher gibt es also schon einmal eine gewisse Sicherheit als Grundvoraussetzung.

Bevor ein Kaufvertrag (welcher vom Notar ausgearbeitet wird) von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird, bekommst Du (als Käufer) einen Entwurf des Kaufvertrages zur Prüfung. Mit diesem Vertragsentwurf kannst Du natürlich zu jedem Rechtsanwalt gehen und diesen auf seine Richtigkeit überprüfen lassen. Dieses Recht steht Dir als Käufer natürlich zu. Allerdings hast Du hier natürlich auch die Kosten zu tragen!