Notar hat Einen Kaufvertrags Entwurf für ETW erstellt. Was darf dieser kosten?
Guten Tag,
ich habe einen notariellen Kaufvertragsentwurf für den geplanten Kauf einer Eigentumswohnung bei einem Notar in Auftrag gegeben. Dieser wurde auch korekt durch den Notar erstellt.
Der Kauf der Eigentumswohnung kommt jetzt jedoch nicht zu Stande, da der Verkäufer der Wohnung einen Rückzieher gemacht hat,
Frage : Wer muss die Kosten für den Entwurf des Kaufvertrags tragen ?
Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen ? Der Kaufpreis der Wohnung
belief sich über 160.000,- Euro
Dank im Vorraus für Deine Antwort
Michael
2 Antworten
Hallo, bitte auch Google verwenden! Ich habe keine Ahnung von dem Thema, aber einfach mal im Inet gesucht. Und siehe da, die Bundesnotarkammer hat exakt für deine Summe einen Wert angegeben:
"Bei einem angenommenen Kaufpreis von 160.000 € fallen folgende Kosten an:
- für den Entwurf und die Beurkundung des Vertrages und die rechtliche Beratung eine doppelte Gebühr nach KV Nr. 21100 GNotKG in Höhe von 762,00 € .
- für den Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen) eine halbe Gebühr nach KV Nr. 22110 GNotKG in Höhe von 190,50 €.
- für die Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung) eine halbe Gebühr gem. KV Nr. 22200 GNotKG in Höhe von 190,50 €."
Etwa 400-1000€. Notarkosten minus Beurkundung