Notar bestimmt Geschäftswert nach bodenrichtwert und nicht nach niedrigerem Kaufpreis? Geht das?

1 Antwort

Es kommt drauf an, wie hoch der Unterschied ist. Wenn dem Notar ein (deutlich) höherer Verkehrswert bekannt ist, dann ist dieser zu nehmen. Wenn ein Bauplatz für wenige Tausender verkauft wird, aber eigentlich viele Zehntausende wert ist, dann muss er da schon nachforschen. Im Übrigen kannst du beim Landgericht kostenfrei Beschwerde gegen die Kostenrechnung einlegen, da wird dann geprüft, ob richtig abgerechnet wurde. Vorher wäre es aber ganz gut, wenn du hier die Werte bzw. mehr Infos schreiben würdest, damit du dir diesen Weg vielleicht sparen kannst. ;)

Erstmal vielen Dank. Also der derzeitige wirtschaftliche Wert des Grundstückes liegt bei 10-15 tausend Euro, nach Begutachtung durch die Bank. Der Kaufpreis beträgt 20000 . Auf dem Grundstück ist eine Messibaracke die nur noch Abrissfertig ist und einige Restmauern aus Stallungen und Schrott und Müll. Der Verkehrswert des Grundstückes, sprich der Bodenrichtwert liegt bei 45 euro der Quadratmeter, bei einer Gesamtfläche von 999 qm. Also rund 45000€. Reichen die Infos ? Danke

@Lui3084

Hm. Die Tatsache, dass auf dem Grundstück noch einige Gegenstände und eine Hütte stehen, die entfernt werden müssen, drücken den Verkehrswert von 45.000 € meines Erachtens durchaus. Wurde darüber etwas im Kaufvertrag festgehalten, auch wer die Räumung durchführt?

Wenn es bei dir hängen bleibt, dann ist dies auf jeden Fall zu berücksichtigen, wenn der Notar den Bodenrichtwert heranzieht. Die Kosten betragen vielleicht nicht die Differenz zum Kaufpreis, also 25.000 €, aber angesichts dessen - wenn ich die Rechnung erstellt hätte - würde ich strikt nur den Kaufpreis als Geschäftswert zugrunde legen.

Hast du schon mit dem Notar bzw. dem Sachbearbeiter gesprochen? Wenn nicht, dann erläutere das so noch einmal. Wenn darauf nicht eingegangen wird, würde ich ohne groß nachzudenken beim Landgericht die Kostenrechnung überprüfen lassen. Kostet ja nichts. ;)

Im Übrigen wirst du die jetzige Kostenrechnung bezahlen müssen, auch wenn die Überprüfung beim Landgericht laufen wird. Hier kannst du aber mit dem Notar vereinbaren, dass er die Rechnung insoweit stundet. Verpflichtet ist er dazu nicht, er kann notfalls auch gegen dich über einen Gerichtsvollzieher vollstrecken, wenn du nicht zahlst. Aber man hofft ja doch, dass der Notar zumindest dahingehend etwas Einsicht zeigt. Das nur so nebenbei.

@Hufnagl

Da ruf ich dann auch heut nochmal an. Habe jetzt von vielen Befragten die gleiche Antwort. Danke sehr, ich hoffe des er es in der Rechnung ändert.

Vielen Dank für die Auskunft