Normaler Briefkopf beim Arbeitszeugnis - zulässig?
Hi, Ist ein normaler Briefkopf beim Arbeitszeugnis zulässig.
Das arbeitszeugnis wurde auf dem Geschäftspapier geschrieben und ganz oben steht halt meine anschrift wie bei einem normalen Geschäftsbrief das per Post versendet wird.
Ist eine solche ausstellung zulässig?
Danke für eure Antworten
1 Antwort
Ein Zeugnis muss auf den Briefbögen geschrieben werden, die beim AG normalerweise verwendet werden. Insofern ist das korrekt. Das hat sogar schon das BAG in einem Urteil festgestellt.
Es wäre nicht in Ordnung, wenn für das Zeugnis ein anderer Briefbogen verwendet worden wäre.
Nein, natürlich nicht!
Und eine Postanschrift hat auf einem Zeugnis auch nichts zu suchen!
==> Beides sind schwerwiegende Formfehler und auf jeden Fall zu reklamieren
Was den Briefkopf anbelangt, haben die meisten (gößeren) Firmen für Zeugnisse sehr wohl einen zweiten Briefbogen, der nämlich nicht das vorgedruckte Anschriftenfeld sowie "Ihre Zeichen", "Unsere Zeichen" usw. enthält.
Ein gesetzlicher Anspruch des Zeugnisempfängers auf solch einen gesonderten Briefbogen gibt es meines Wissens allerdings nicht.
aber darf am Ende "Mit freundlichen Grüßen" stehen?