Norm von Türband veraltet, neue Tür passt nicht - wer kommt auf?

4 Antworten

Du selbst, denn Du musst den Schaden ersetzen. Wenn dafür eine neue Türzarge o.ä. fällig ist, ist dasnatürlich dumm gelaufen, aber der Vermieter hat ein Recht darauf, den Schaden ersetzt zu bekommen, egal wie...

Das muß aber ein Riesenloch sein, daß gleich die ganze Tür erneuert werden muß! Löcher kann man zumachen, warum ging das nicht? Außerdem empfinde ich es als sittenwidrig, eine alte Tür gänzlich ohne Beteiligung des VM ersetzen zu müssen. Er muß es sich anrechnen lassen, daß er eine neue Tür statt der alten erhält!!

im Umzugsstress empfand ich ein neues Türblatt für 30 Euro als kleinere Belastung statt das Loch in der Tür aufzufüllen, abzuschleifen und neu zu lackieren. Das Loch war im Durchmesser schon um die 2 cm groß. Ich bin auch der Meinung, dass ich meinen Teil geleistet habe (kaputte Tür ersetzt) und das der Rest nicht meine Angelegenheit sei, aber der Vermieter sieht das anders. Jetzt möchte ich natürlich meine Sicht der Dinge mit Fakten untermauern, kann aber einfach nichts finden ...

@lilianebanane

30 €uronen, ist ja nicht so sehr viel. Wenn du es als Schaden anerkannt hast, dann mußt du natürlich die Tür auch wieder passgerecht einbauen lassen. Wer einen Schaden angerichtet hat und zu Schadensersatz verpflichtet ist, muß den Schaden so ersetzen, als wäre er ncht geschehen. Noch einmal: sorry, so ist die Rechtslage. Letzter ausweg: noch einmal mit VM sprechen, daß er ja nun eine ganz neue Tür dort bekommt und du die 50 ? Jahre alte beschädigt hast usw.

Als Erstes würde ich mal einen Schreiner zu Rate ziehen und selbigen fragen, ob er ggfs. eine Quelle für eine passende Tür kennt. Manche Firmen ("Türencenter" o.ä.) bieten oft auch nach mehr als 30 Jahren Ersatzteile etc. für mittlerweile obsolete Maße an. Auch die Fachberater in den üblichen besser ausgestatteten Baumärkten könnten hier helfen. Zudem gibt es Türbänder in unterschiedlichen Formaten, und man kann selbige je nach Bauart auch austauschen. Alternativ wäre es Verhandlungssache, wobei m.E. rein rechtlich der Vermieter in der besseren Position ist - denn wenn es wirklich keine Ersatzteile mehr geben sollten, könnte er die gesamten Kosten auf Dich umlegen, da der Verursacher ja feststeht. Eine 50/50 Lösung wäre natürlich fairer, aber wohl kaum juristisch zu erzwingen.

Was bitte ist in dem Fall mit Türband gemeint ? Ich bin i.d.S. nicht unbedarft, kann aber so nichts dazu sagen. Wenn möglich, stell mal von sowohl neuer Türe und als Zarge ein Bild mit der Frage neu ein, oder spreche mich über mein Profil direkt an.

bin leider schon ausgezogen und kann kein Foto mehr machen, aber ich meine damit, dass die Hülse der Tür nicht auf den Zylinder, welcher an der Zarge befestigt ist, passt; es handelt sich um eine einfache Zimmertür. Im Durchmesser unterscheiden sie sich nur wenige Millimeter, aber die reichen leider aus, damit die Tür nicht drauf rutscht. Ich schätze mal, das Haus wurde in den 70ern oder 80ern erbaut und die Türbänder entsprechen der damaligen Norm

@lilianebanane

Sofern es sich um Holzzargen handelt, könnte es doch sein dass nur zwei neue Scharniergarnituren erforderlich wären. In grösseren Baumärkten lassen sich solche Einzelteile finden.

@jockl

ich denke auch, dass das problemlos möglich ist, meine eigentliche frage ist ja eher, wer in der verantwortung steht und wie man das als mietrechts-laie herausfindet? der vermieter oder der mieter? das ist meine erste eigene wohnung und deshalb auch mein erster alleiniger auszug und ich bin noch etwas unbewandert was solche dinge angeht :-)

"Band" nennt man bei Türen den Teil des Scharniers in der Zarge, das ist der Fachbegriff dafür...