Nochmal steichen nur weil Vermieter nicht zufrieden?

3 Antworten

Versuche mal Auskunft beim Mieterrecht/Büro, Mietsrechtsauskunft.. Infos zu erhalten. Würde nicht zahlen, ehe die rechtliche Lage nicht geklärt ist. Fürchte aber, es wird ein harter Brocken, da will man euch "was anhängen"!

Meist sind auch Rechtsauskünfte das 1,mal gratis (bei einem Anwalt), da könntet iht auch mal anfragen...

Das was euch da gerade passiert, halte ich für nicht korrekt. Und die Summer weitaus überzogen!

Als wir aus unsere "alten" Genossenschaftswohnung ausgezogen sind, musste ich die Löcher an den Badezimmerfliesen beseitigen = ich habe Fliesen Dekor gekauft und auch nicht das Bad neu gekachelt...

Alles Gute lg km

schau in den mietvertrag, was darin steht. bei unsicherheiten den mieterverein aufsuchen.

Wenn hier eine geringfügige Farbtonabweichung einer Wand von der neu überstrichenen besteht, ist das kein Mangel. Es ist sehr oft so, dass Wände verschiedenfarbig gestrichen werden / sind. Weise also die Forderung zurück.

Was steht überhaupt zu SR im MV?