Nimmt die Polizei anonyme Anrufe ernst?

4 Antworten

Von wo willst du denn heute noch anonym anrufen? Höchstens von einer der wenigen Telefonzellen.

StGB § 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur

Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen
Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen
Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt,
ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Viele glauben, das eine unterdrückte Handynummer nicht angezeigt wird.

Grundsätzlich muss die Polizei ermitteln, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit hat. Ein solcher Hinweis kann sich auch aus einem anonymen Anruf ergeben. Welche Maßnahmen dann konkret eingeleitet werden, hängt sicherlich davon ab, wie ernst der Anruf zu nehmen ist (Gelächter im Hintergrund, etc.).

Hast du vor, jemandem oder der Polizei einen Streich zu spielen, rate ich dir dringend davon ab: sowohl der Spaßanruf (Missbrauch von Notrufen) als auch das wahrheitswidrige Anschwärzen (Falsche Verdächtigung) sind Straftaten!

Ja natürlich aber kommt darauf an um was es geht

Bitte macht aber sowas nicht. Die Polizei hat genug zu tun!