Nikotin in den Wänden vom Vormieter: Muss mein Vermieter renovieren?

5 Antworten

Kommt drauf an, was in deinem Mietvertrag steht. Das kann hier keiner wissen.

hab die Beschreibung irgendwie nicht eingefügt... Also:  Ich bin im März in meine Wohnung gezogen & davor hat ein Messi dadrin gewohnt und geraucht wie nichts Gutes. Bei der Besuchtigung war alles gelb... Die Wände wurden mit Nikotinblocker übergestrichen aber der Geruch kommt jetzt immer noch total stark raus. Meine Kamotten, einfach alles stinkt. Ich wasche meine Wäsche und danach stinkt sie direkt wieder... Ist mein Vermieter (eine Genossenschaft) nun dazu verpflichtet meine Wohnung zu renovieren, also neu tapezieren etc... ?Wäre so toll wenn mir einer das beantworten könnte.. Ich bin so verzweifelt.

Im Mietvertrag steht dazu nichts explizites...

Ein Mangel an der Mietsache liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache vom vereinbarten abweicht. In Ermangelung einer Vereinbarung liegt dann ein Mangel vor, wenn die Mietsache für den vereinbarten, hilfsweise den üblichen Zweck nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist.

Angewendet auf deinen Fall bedeutet das: Was wurde bei Abschluss des Mietvertrages über die Nikotinrückstände vereinbart/besprochen? Waren dem Mieter die Rückstände bekannt?

Es wurde in diesem Fall sicher nicht vereinbart, dass eine Raucherwohnung vermietet wird. Üble Gerüche, die sich nicht beseitigen lassen oder nur vorübergehend, stellen einen Mangel dar, der nicht hingenommen werden muss. Schließlich ist die Wohnung tatsächlich nur noch eingeschränkt nutzbar.

Der Vermieter war bei deinem Mietbeginn verpflichtet gewesen, dir die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übrgeben. Die stark Nikotinbelastete Wohnung entspricht dem sicher nicht. Es hätte vor deinem Einzug ein vertragsgerechter Zustand hergestellt werden müssen bzw. vereinbart werden, bis wann dieser hergestellt wird auf Kosten des Vermieters. Wie es scheint, ist das so nicht gelaufen. Du sitzt also in der Patsche. Hast gewusst was Sache ist und das war's schon. Jetzt darfst du die Miete nicht (mehr) mindern, da das bei Bekanntsein des Mangels zum Mietbeginn gesetzlich unzulässig ist. Nur wenn es eine Zusage gab, die Raucherhöhle zu beseitigen, wäre u. U. noch eine Minderung möglich gewesen. Da du das aber binnen der 8,9 Monate nicht tatest, ist dein Minderungsrecht aus dieser Sicht verm. verwirkt.

Der Vermieter wird dir das so sicher auch sagen/schreiben.

Nun, einen Versuch ist es sicher wert, die Herstellung des normalen Zutandes zu verlangen. Berufe dich auf den ergebnislosen Versuch der Nikotinbelastung. Vermutlich wirst du Rechtsbeistand brauchen (Mieterverein oder Anwalt) zur Durchsetzung deiner Interessen.

eigentlich hätte der Vormieter das beim Ausziehen machen sollen.

Das ist aber eine Sache zwischen Vermieter und Vormieter und wenn der Vermieter nicht spätestens nach 6 Monaten darüber informiert wird, dass noch immer alles stinkt, hat der Vermieter keine Möglichkeit mehr, über die vorausgegangenen Renovierungen den Vormieter noch zu belangen.