nießbrauch,wer darf vermieten hausbesitzer oder nießbraucher

8 Antworten

Nießbrauch ist das Recht des Gebrauchens und des Fruchtgenusses. Wenn der Vermieter dem Mieter das Recht einer Untervermietung einräumt, wird auch der Mieter Nießbraucher.

§ 1059 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung

Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.

Die Miete gehört selbstverständlich dem Nießbraucher. Von daher gehe ich einfach davon aus, dass der Nießbraucher auch selber vermieten darf - wäre ja sonst völlig unlogisch. Ich meine, sonst könnte der Besitzer an jemanden vermieten, der ganz wenig Miete zahlt, wenn er den Nießbraucher ärgern will...

Die Mieterin hat doch nur Nießbrauch, ist also nicht Eigentümerin der Immobilie..und schon beantworet sich die Frage von selbst. Es sei denn, sie ist seitens des Eigentümers dazu berechtigt..

Der Hausbesitzer darf Mietverträge machen!!

nach meinem verständnis gehört der nießnutz dazu, aber ruf besser deinen notar an