Niedriges Angebot - hohe Rechnung. Was muss ich bezahlen?

11 Antworten

Bei Urteilen zu Handwerkeraufträgen kenne ich Begründen, bei denen das Gericht festgestellt hat, dass bei einer deutlichen Abweichung (meist im Bereich 15%) vom Kostenvoranschlag (bzw. unverbindlichen Angebot) ein Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht eingetreten wäre und der Auftraggeber somit nur diesen Teil zu zahlen braucht.

Hallo HansImGlueck178, herzlichen Dank für deine erste Einschätzung. 15% ist ein gängiger Wert. Eine 15%ige Erhöhung hätte ich auch hingenommen - genau so wie die Begleichung der Gesamtrechnung, wenn alles vorher (!) vereinbart worden wäre.

Jetzt fühlt man sich hinter‘s Licht geführt. Und prüft natürlich alles nochmal genauer nach.

Danke dir!

Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich. Sollten aber die Kosten wesentlich überschritten werden, ca. 20 bis 25 %, muß der Handwerker seinen Kunden unverzüglich informieren. Dieser könnte den Auftrag dann kündigen... (oder trotzdem fortbestehen lassen)

Ich nehme an, die Zahlen 550 und 852 sind Kubik- statt Quadratmeter. Dann ist natürlich zu beurteilen, ob die ursprünglich veranschlagte Menge nicht von vornherein, also absehbar, zu niedrig angesetzt war

Woher ich das weiß:Recherche

Er schreibt Angebot und ein Angebot ist verbindlich. Ein Kostenvorschlag ist Kaffesatz-lesen.

@habakuk63

Es war ein Angebot, ja.

Genau. Meine natürlich bei allen Angaben m3, als cbm - mein Fehler.

Es war mit dem Generalunternehmen auch schriftlich vereinbart, dass uns die ausführende Rohbaufirma „rechtzeitig über den Mehrpreis für Erdaushub und Abfuhr“ in Kenntnis setzt.

Als Leihe kann ich das ja nur grob einschätzen, wir viele cbm ausgehoben werden. 550cbm klingen nach einem Plan. „Lustigerweise“ steht im Aufmaß der Satz „verbleibend für Abfuhr: 574cbm“ - dagegen hätte ich natürlich nichts einzuwenden gehabt. Abgerechnet wurden wie gesagt 852cbm.

Irgendwie liefert uns die Rohbaufirma auch richtige Steilvorlagen für eine rechtliche Beratung.

Bei Verbindlichen Kostenvoranschlägen darf der Endpreis ca 10 % vom Kostenvoranschlag abweichen. D.h. eine Nettorechnung von ca. 10 000 € währen rechtens.

Ist es ersichtlich, das es erheblich mehr wird, wie der Voranschlag, so ist das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber(dir) abzusprechen. Ob du eben mit den erhöhten Kosten einverstanden währst.

An deiner Stelle würde ich diese 10000 + Mwst überweisen und dich auf den Kostenvoranschlag berufen.

Das Lockere Erde mehr Volumen hat wie gepresste, weis die Baufirma eigentlich und unter normalen Umständen wird das in die Rechnung gleich mit einkalkuliert.

Knap 9000+Märchensteuer natürlich bei 10%, Nicht 10000

Auch 10% müssen begründet werden.

8.000 € für 550 m³ halte ich schon mal für Wucher......
wie setzt sich der Preis zusammen?

Ich zahle bei meinem Entsorger 200€/h für den Bagger incl. Fahrer und 100 €/h x 3 incl. 3 Fahrern für den Transport, 550 m³ dürfte ein Tagesgewerk mit 3 LKW sein. So komme ich auf maximal 5.000 € für einen Tag Arbeit mit einem Bagger und 3 LKW die jeweils 10-12 x fahren. Die eigentliche Entsorgung des Aushub dürfte kostenlos sein, oder geht es um belasteten Boden?

Nehme ich dann 300 m³ mehr, kommt höchstens ein 1/2 Tag dazu und ca. 60% Mehrkosten... erst dann bin ich grad mal so bei 7.500 bis 8.000 €

Weiter ist es nun die Frage wer das Volumen berechnet hat... woher kommt diese Abweichung? Eine Grube die ausgehoben wird kann man relativ leicht berechnen und da gibt es auch keine allzugroßen Abweichungen. Aber es handelt sich um einen Werkauftrag... Es wird ja wohl vereinbart gewesen sein, dass Gewerk auszuführen und nicht 550 m³ Aushub zu entsorgen... oder?

Nuja....der reine Aushub kostet in der Regel ab 8 Euro pro Kubikmeter. Das ist reiner Oberboden.

Die Entsorgung kostet dann ebenfalls ab 8 Euro.

Wucher seh ich da nirgends. Im Gegenteil.

Kommt drauf an, ob Ihr mit dem Vertragspartner einen Pauschalvertrag oder einen Einheitspreisvertrag habt.

Bei einem Einheitspreisvertrag werden die tatsächlich geleisteten Mengen bezahlt. Aber bei einer Abweichung von mehr als 10% kann der Einheitspreis angepasst werden.

Das ist immer dasselbe Problem bei unseriösen Firmen und in Kombination mit Bauherren die keine Ahnung haben:

Es wird einfach nur die letzte Seite aufgeschlagen und nach dem Endpreis geschaut.

Schau mal hier:

https://dejure.org/gesetze/VOB-B/2.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung