Nieders: Ein Souterrainzimmer 2,20 hoch, wurde seit dem Bau vor 28 Jahren als Wohnraum privat genutzt, wenn ich es beim Bauamt nachgenehmige, was passiert dann?

6 Antworten

nach 28 Jahren ist die Reaktion Deiner "Nachbarn" völlig unverständlich,....

es gibt immer einen Anlaß - vermutich auch in diesem Fall ... vielleicht auch einfach neue Nachbarn ....

oder es geht um die Nutzung als Ferienhaus

@frodobeutlin100

ja natürlich ist das der Hauptgrund. Daher möchte ja mein Sohn einziehen, um ein Auge auf die Gäste zu werfen. Ich verstehe auch die Nachbarn, dennoch muss ich von was leben.

@Buechler

actio und reactio - es wäre vielleicht eine Maßnahme gewesen bevor man Entscheidungen dieser Art trifft mit den Nachbarn zu sprechen ....

Der Sohn zieht bei Euch ein oder ins Ferienhaus?

2,20 m ist keine Wohnraumhöhe erst ab 2,30 meter. Vorerst keinen Antrag stellen. Wird euch nicht genehmigt. Gewohnheitsrecht gilt nicht. Als was wurde der Raum vor 28 Jahren genehmigt? Rückbau ist Unsinn. Bestenfalls darf es nicht als Wohnraum genutzt werden. Man kann aber nicht verlangen, das da kein Parkett sein darf. Lasst es auf euch zukommen.

JA, ihr hättet ihn auch bei privater Nutzung genehmigen lassen müssen.
Und NEIN, ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Schlimmstenfalls müsst ihr das Zimmer "rückbauen".

Sind denn Vorgaben

betr. Mindestraumhöhe und Größe der Fensterfläche erfüllt? -> Landesbauordnung

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article134155059/Das-ist-beim-Keller-Ausbau-zur-Wohnung-zu-beachten.html

und betr. baulicher Nutzung (GFZ) eingehalten? das (ausgebaute) Souterrainzimmer muss auch dazu gerechnet werden.

https://www.immonetzwerk.de/know-how/geschossflaeche

Und als Drittens muss Nutzungsänderung (kurzfristige Vermietung) im Baugebiet zulässig sein resp. ebenfalls genehmigt werden

https://www.deutschland-monteurzimmer.de/nutzungsaenderung-wohnraum-monteurzimmer-ferienwohnung.html

bei illegaler Nutzung gibt es kein Gewohnheitsrecht

Antrag stellen und abwarten ....