Nieders: Ein Souterrainzimmer 2,20 hoch, wurde seit dem Bau vor 28 Jahren als Wohnraum privat genutzt, wenn ich es beim Bauamt nachgenehmige, was passiert dann?
Da wir unser Haus als Ferienhaus nutzten wollen, möchte mein Sohn in unser Einfamhaus in ein Souterrainzimmer mit licher Höhe von 2,20m mit einziehen. Es wurde schon immer seit seinem Bau vor 28 Jahren als Wohnraum privat genutzt (Parkettfußboden, 2 normalgroße Fenster) im Keller dahinter befindet sich eine Außentreppe als Fluchtweg, die durch eine Stahltüre gesichert ist.
Weil die Nachbarn das Bauamt eingeschaltet haben, müssen wir diesen Raum ggf. nun genehmigen lassen. Gibt es hier soetwas wie Gewohnheitsrecht, Bestandsschutz o.ä. ? Mußten wir diesen auch bei privater Nutzung ohnhin schon immer genehmigen lassen? Sogar beim Bauamt selbst gibt es hierzu, zumindest telefonisch, unterschiedliche Meinungen. Hatte hier jemand schon mal den Fall und könnte uns weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
nach 28 Jahren ist die Reaktion Deiner "Nachbarn" völlig unverständlich,....
ja natürlich ist das der Hauptgrund. Daher möchte ja mein Sohn einziehen, um ein Auge auf die Gäste zu werfen. Ich verstehe auch die Nachbarn, dennoch muss ich von was leben.
actio und reactio - es wäre vielleicht eine Maßnahme gewesen bevor man Entscheidungen dieser Art trifft mit den Nachbarn zu sprechen ....
Der Sohn zieht bei Euch ein oder ins Ferienhaus?
2,20 m ist keine Wohnraumhöhe erst ab 2,30 meter. Vorerst keinen Antrag stellen. Wird euch nicht genehmigt. Gewohnheitsrecht gilt nicht. Als was wurde der Raum vor 28 Jahren genehmigt? Rückbau ist Unsinn. Bestenfalls darf es nicht als Wohnraum genutzt werden. Man kann aber nicht verlangen, das da kein Parkett sein darf. Lasst es auf euch zukommen.
JA, ihr hättet ihn auch bei privater Nutzung genehmigen lassen müssen.
Und NEIN, ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Schlimmstenfalls müsst ihr das Zimmer "rückbauen".
Sind denn Vorgaben
betr. Mindestraumhöhe und Größe der Fensterfläche erfüllt? -> Landesbauordnung
und betr. baulicher Nutzung (GFZ) eingehalten? das (ausgebaute) Souterrainzimmer muss auch dazu gerechnet werden.
https://www.immonetzwerk.de/know-how/geschossflaeche
Und als Drittens muss Nutzungsänderung (kurzfristige Vermietung) im Baugebiet zulässig sein resp. ebenfalls genehmigt werden
https://www.deutschland-monteurzimmer.de/nutzungsaenderung-wohnraum-monteurzimmer-ferienwohnung.html
bei illegaler Nutzung gibt es kein Gewohnheitsrecht
Antrag stellen und abwarten ....
es gibt immer einen Anlaß - vermutich auch in diesem Fall ... vielleicht auch einfach neue Nachbarn ....
oder es geht um die Nutzung als Ferienhaus