Niederlassungserlaubnis für Schwangere?

3 Antworten

nein, sie hat nicht automatisch anspruch auf eine niederlassungserlaubnis. um die zu bekommen muss sie weitere voraussetzungen erfuellen (z.b. sprach/integrationskurse besuchen).

es besteht allerdings nicht die gefahr, dass sie ausgewiesen wird. es wird nur ein paar jahre, einiges an tests und einige gaenge zur auslaenderbehoerde erfordern.

basel1987 
Fragesteller
 10.01.2015, 22:41

sie hat schon einen sprachnachweis abgelget Stufe A1 und sie besucht grade den Intergrationskurs. sie ist momentan im A2

howelljenkins  10.01.2015, 22:43
@basel1987

dann ruf doch einfach mal bei eurer auslaenderbehoerde an und frag nach, ob ihr den antrag auf niederlassungserlaubnis jetzt schon stellen koennt.

da sie mit Dir verheiratet ist hat sie doch sofort eine Arbeitserlaubnis und nach 3 Jahren geführter /gelebter Ehe erhält sie, auch ohne Kind, ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht..

wenn sie später nicht eingebürgert werden möchte, kann sie ein EU-Daueraufenthaltsrecht erworben, sollte sie die Bedingungen erfüllen.. §§ 9a ff. AufenthG geregelte Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel neben der Niederlassungserlaubnis. Voraussetzungen sind:

fünfjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland Sicherung des Lebensunterhalts (einschließlich einer ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherung) durch dauerhafte und regelmäßige Einkünfte, Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen und eine angemessene Altersversorgung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, wie sie zum Beispiel durch den Integrationskurs erworben werden können keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zum Beispiel durch Verstöße gegen die Rechtsordnung (insbesondere gegen Strafgesetze) und durch extremistische oder terroristische Aktivitäten ausreichender Wohnraum

ansonsten hat das Kind ein Umgangsrecht zu beiden Eltern, dieses schützt die Frau vor eine Abschiebung, solange sie ihren Erziehungsauftrag &X erfüllt..

Es ändert sich an rechtlichen Gesichtspunkten immer erst dann etwas, wenn ein Kind tatsächlich auch geboren ist.