Niederlassungserlaubnis abgelehnt?
Hallo
Ich werde am September diesen Jahres 18 Jahre alt. Meine bisherige Aufenthaltserlaubnis läuft am 8.9.2017 ab. Ich habe Anfang diesen Monats eine Antrag auf Niederlassungserlaubnis erstellt. Heute kam mir ein Post, dass ich Mindestvoraussetzungen für Niederlassungserlaubnis wegen Aufenthaltsgesetz §35 nicht erfülle. Diese mindestens sind 5 Jahren Besitz der Aufenthaltserlaubnis. Ich habe die Aufenthaltserlaubnis seit 8.9.2014.
Ich bin hier mit meiner Mutter. Sie ist mit einem deutschen Mann verheiratet. Ich besuche ein Gymnasium, mit Notendurschnitt von 1,82. Gibt es eine Möglichkeit? Und wie sieht es aus ohne die Niederlassungserlaubnis?
2 Antworten
Wie man es dir schon mitgeteilt hat, erfüllst du die Voraussetzung nicht. Du musst mind. 5 Jahre durchgängig in Deutschland gelebt haben und im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein während des Aufenthalts. Du kannst erst ab 2019 eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Dass deine Mutter mit einem Deutschen verheiratet ist, tut für dich nichts zur Sache. Du bist volljährig!
Du mußt Dich bei der Aufenthaltsbehörde erkundigen!