Nie Unterhalt bekommen. Kann ich dies jetzt natürlich einfordern?

8 Antworten

Wenn deine Mutter bis zu deinem 18. Geburtstag keinen Unterhaltstitel gegen deinen Vater erwirkt hat, so kann für deine ersten 18 Lebensjahre jetzt nichts mehr gefordert werden.

Solltest du selbst nach deinem 18. Geburtstag auch nichts Diesbezügliches gegen den Vater unternommen haben, ist da nun auch nichts mehr für dich zu holen...

... Unterhalt der mir ja eigentlich zugestanden hat....

Auch wenn ein Anspruch besteht/ bestand, muss ggf. nur etwas gezahlt werden, wenn der Anspruch auch entsprechend geltend gemacht wird/ wurde. Hinterhertragen muss man Niemandem etwas...

Nur, wenn du dich momentan noch in deiner ersten Ausbildung befindest und selbst dabei sehr wenig verdienst, könntest du nun eventuell noch einen Anspruch für die Zeit bis zum Ausbildungsabschluss geltend machen...

wenn deine mutter den unterhalt in der vergangenheit nie gefordert hat, kannst du nichts einfordern rückwirkend. wenn ein titel besteht und der immer wieder aktualsiert und eingefordert wurde, kannst du versuchen aus diesem zu fordern.

vom amt kannst du nix fordern, von dem stand dir nix zu. der zug ist also abgefahren. sorge für dich selbst. warum nie unterhalt floß, ist sache deiner eltern oder der vater war nie leistungsfähig, dann stand dir auch nie was zu.

Ich weiß nicht ob du das im Nachhinein noch einklagen kannst, aber wenn du z.B. jetzt noch studieren würdest, könntest du den Unterhalt einklagen, das weiß ich aus der Verwandschaft.

Nein, das kannst Du nicht.

Wenn er nicht entsprechend verdient hat, dann wurde ja gar kein Unterhalt fällig.

Als erstest solltest Du Deine Mutter fragen, weshalb, wieso, warum Sie keinen Anspruch erwirkt hat. Jetzt nach so vielen Jahren fällt Euch ein, daß Dein Vater keinen Unterhalt gezahlt hat? Ist schon sehr merkwürdig.