Nichtteilnahme am Aufbauseminar

4 Antworten

Dazu aus § 2a ("Fahrerlaubnis auf Probe") Abs. 5 StVG:

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden
1. (...)

2. nach Absatz 3, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde, (...)
so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Du musst also deine Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweisen.

Die übrigen Voraussetzungen, insbesondere bzgl. der Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (siehe § 2 Abs. 4 und 5 StVG), müssen natürlich ebenfalls vorliegen.

Beachte auch: Sollte dir eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, so wird diese mit der Restprobezeit (in deinem Fall sind das 4 Jahre abzüglich der Zeit bis zu der Entziehung deiner Fahrerlaubnis) erteilt. In dieser Restprobezeit gelten die Vorschriften über die Probezeitmaßnahmen nicht mehr. Statt dessen wirst du bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb dieser Restprobezeit zur MPU geschickt (§ 2a Abs. 5 StVG, vorletzter und letzter Satz).

Vor der Neuerteilung kann die Fahrerlaubnisbehörde die Erfüllung weiterer Voraussetzungen fordern, insbesondere kann sie verlangen, dass die Fahrerlaubnisprüfungen zu wiederholen sind.

Du machst das Aufbauseminar, mit dem Wisch gehst du zur Führerscheinstelle.

Komplett neu musst du den Schein def. nicht machen. Die Behörde kann erneute Prüfungen anordnen, wenn Zweifel an den noch vorhandenen Fertigkeiten bestehen. (Einfach weil du etwa 5 Jahre ohne Fahrerlaubnis warst und den Schein ja vorher auch noch nicht lange hattest). Dies muss sie aber nicht. Hat also etwas von Kinder Überraschung :-P Mal schauen was passiert.

Im schlimmsten Fall musst du neben dem ASF noch beide Prüfungen ablegen. Im besten Fall machst du nur das ASF

Frag mal bei der Führerscheinstelle nach.