Welche Sanktionen erwarten mich bei Nichterscheinen zum Vorstellungsgespräch?

12 Antworten

Hatte ich auch schon, allerdings war es bei mir damals eine Lehre. Da du im Amt gemeldet bist und bei denen auch ein Profil hast, können potentielle Arbeitgeber dich einem Vorstellungstermin einladen. Da die auf dich durch das Amt aufmerksam geworden sind, müssen die dem Amt ein Liste zukommen lassen, wer da war und wer nicht. Da kann zwangsläufig eine Sanktion erfolgen.

Ich an deiner Stelle würde hingehen, es sei denn du hast an diesem Tag und zu dieser Uhrzeit oder kurz davor oder danach einen anderen Vorstellungstermin. Dann musst du dich bei denen allerdings abmelden. Wenn du dir unsicher bist, ruf doch einfach die Servicehotline vom Amt an. Die helfen dir oder geh direkt zum Amt, wenn es sich einrichten lässt.

Schau nochmal nach ob du dich wirklich sicher nicht beworben hast. Wenn das der Fall ist - zurückschreiben das es sich hier um eine Verwechselung handelt. Schreibe auch ruhig noch dazu das du solchen Drohungen nichts abgewinnen kannst.

Bei so etwas würde ich auch nicht reagieren. Im Gegenteil: Ich würde sogar so weit gehen und eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung stellen. Bei besten Willen, jemand zu bedrohen ist bestimmt keine gute Grundlage für einen Arbeitsverhältnis.

Frage mal bei deinem Sachbearbeiter mit, ob er irgendwie mit der Sache zu tun hat.

Jewi14  27.08.2015, 09:41

So ein Saftladen kann es auch netter formulieren:

Ihre Adresse haben wir von Jobcenter. Leider sind wir vom Jobcenter angehalten, denen mitzuteilen, ob Sie sich bei uns beworben haben bzw. ein Vorstellungsgespräch hatten. Da eine negative Meldung an das Jobcenter gerne zum Anlass nimmt, eine Sanktion auszusprechen, bitte wir Sie Kontakt mit uns aufzunehmen um das zu verhindern.

DieKatzeMitHut  27.08.2015, 09:50
@Jewi14

Und inwiefern ändert "nett formuliert" nun etwas?
Abgesehen davon wollen die ja nicht nett, die wollen günstige Angestellte.

Ich bezweifel auch tatsächlich, dass es sich hier um Nötigung handelt. Es ist letztendlich ein Hinweis auf mögliche Tatsachen.

wenn du dich da nicht beworben hast , vegiss es einfach - da kann dir nichts passieren

Treueste  27.08.2015, 09:33

Das ist schlicht und einfach verkehrt. Siehe meine Antwort.

Sprich doch mal mit der AA, ob die was davon wissen. Soviel ich weiß, kann man über das eigene Profil seinem Bearbeiter Nachrichten zukommen lassen und z.B. um Rückruf bitten.