Nichterscheinen trotz offenem Vollzug!

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Alleine dadurch, daß er nicht rechtzeitig wieder zurück in der Haft war, hat er sich als ungeeignet für den offenen Vollzug erwiesen und wird jetzt den Rest der Strafe im geschlossenen Vollzug verbüßen müssen. Vermutlich auch, ohne vor der Entlassung noch einmal Lockerungen zu erhalten. Daß er verspätet wieder zurück gegangen ist, ist keine Straftat, verlängert also die Haftzeit lediglich um die Zeit, die er in der Haft gefehlt hat.

Und da Drogenkomsum an sich nicht strafbar ist, wird er zumindest kein neues Verfahren erwarten müssen, was den Konsum angeht. Wenn er während des Urlaubs anderweitig aufgefallen ist, wäre das natürlich was anderes.

Wenn es Heroin ist, oh weh. Nur sehr wenige können das besiegen. Es ist die Hölle. Ihr könnt ihm nur solange helfen, wie er clean ist. Wenn er rückfällig wird, ist alles alles wieder im Eimer. Ich wünsche euch von ganzem Herzen Glück!

Danke dir... Leider wissen wir nicht genau um welche Droge es sich handelt... Aus der Vergangenheit weiss ich das er noch kurz bevor man ihn gefasst hatt Kokain genommen hatt...wie weit er jetzt gegangen ist wissen wir leider nicht... Naja ich denke mal auch wenn er sich gestellt hatt werden die trotzallem einen Drogentest machen...Uns geht es eigentlich im Sinne helfen darum wie man noch mit seinem Kollegen umgehen soll...Da er auch sehr viele Leute traurig,enttäuscht und wütend gemacht hatt...Er hatte ja nur noch 2 Monate...das ist echt unfassbar!!!

@JacKmAcDanI3l1

Mir tun wirklich alle leid, die Drogen nehmen und sich dadurch ihr Leben förmlich versauen. Wer für den freien Verkauf von Drogen ist, das auch öffentlich fordert, der gehört schon eingesperrt. Dealer sollten sehr hart bestraft werden und nicht so milde wie bei uns. Mit dem Geld erwirtschaftetes Vermögen aus Drogenhandel sollte konfisziert werden und zwar bis auf den letzten Cent. Es ist wie bei alkoholabhängigen ein Problem, clean zu werden. Die meisten schaffen es nicht und werden rückfällig. Je stärker die Droge umso intensiver die Abhängigkeit. Ob dein Bekannter auch in der Haft an Drogen kam, weiss man nicht. Ausschliessen kann man es allerdings nicht. Er hat den Freigang wahrscheinlich dazu genutzt, um sich wieder mit Drogen zu versorgen. Da tritt der Gedanke, dass man wieder rechtzeitig zurück in die JVA muss, zunächst mal in den Hintergrund.Er wird wohl die Tage "nachsitzen" müssen, die er in Freiheit gewesen ist. Hier ist guter Rat teuer, weil es an der Person und deren Willen liegt, ob sie clean werden will oder kann.