Nichteinhaltung der Kehrwoche - schwerer Verstoß gegen den Mietvertrag?

7 Antworten

Ja, das ist möglich wenn es Im Mietvertrag steht und das ist auch richtig so. "Kein Bock mehr" - jaja, ist aber auch eine Heidenmaloche, was ? Wenn der Vermieter nun eine Firma beauftragt und Du Deinen Anteil bezahlen sollst, dann ist das Geschrei bestimmt auch wieder groß...... Frag doch eine(n) Nachbar(in) ob er/sie es gegen Bezahlung für Dich macht ?

Im übrigen, ich habe mal Deine anderen Beiträge gelesen.... Du als Hartz4 Empfänger hast doch wohl genug Zeit dafür oder ? Und komm bitte nicht mit gesundheitlichen Gründen oder so, wer vor hat auf Kühe zu reiten der ist garantiert gesund. (zumindest körperlich...)


ob du dazu "Bock" hast, oder nicht, es ist ein Bestandteil deines Mietvertrages,

den du EINSEITIG nicht erfüllst !.... und damit wäre eine Kündigung möglich !

Wenn das ein Bestandsteil des Mietvertrages ist, kann es durchaus -wegen Nichteinhaltung des Vertrages- zu Konsequenzen führen.

Mit Sicherheit ist es aber unfair den anderen Mietern gegenüber - auch sie müssen da ran, und begeistert ist bestimmt Niemand.

Alternativ könnte der Vermieter auch eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen - die nicht unerheblichen Kosten würden dann auf die Mieter umgelegt werden.

Ja, das wird in Häusern mit Kehrwoche sehr ernst genommen und geahndet.

Ich habe auch auf sowas kein Bock, daher ziehe ich nur in Wohnungen mit Hausmeisterservice.

Alternativ könntest Du aber auch einfach jemanden bezahlen, der Deine Kehrwoche übernimmt. Man muss das ja nicht persönlich machen.

Nein, es wäre kein Kündigungsgrund. Mach Dir dazu mal keine Hoffnungen. Überdies müßtest Du dann trotzdem für 3 Monate die Miete weiter zahlen.

Der Vermieter kann aber ersatzweise jemand beauftragen, der an Deiner Stelle das Putzen übernimmt. Allerdings auf Deine Kosten.