Nicht zugelassenes Fahrzeug in Öffentlichkeit geparkt?
Hi,
bei mir vor'm Haus steht seit einigen Tagen ein Auto ohne Kennzeichen. Mittlerweile klebt ein orangener Kleber auf der Frontscheibe, auf dem steht, dass es bis zu einem bestimmten Termin von dort weg gebracht werden muss, ansonsten wird es "kostenpflichtig abgeschleppt und verwertet".
Was ist mir "verwertet" gemeint?
MFG
7 Antworten
Das macht das Ordnungsamt oder die Polizei. Auch wenn die Kennzeichen abgeschraubt sind, guckt man dann ins Auto & kann an Hand der Serien Nr. auch den letzten Halter ausmachen
Die Abschleppkosten werden dem letzten Halter in Rechnung gestellt, das Auto dann an einen Verwerter verkauft & die Kosten abgezogen.
Die Verwerter verkaufen dann wohl die Einzelteile des Schrottautos.
Beim X 1 kann es sein, daß es entweder gestohlen wurde oder das Auto wurde kurzfristig verkauft & man wartet auf Schilder & Zulassung des neuen Käufers
"kostenpflichtig abgeschleppt und verwertet".
da das Abschleppen auch Geld kostet und sich kein Halter/Besitzer ermitteln lässt, wird das Fahrzeug verkauft um die Kosten zu decken
Man kann ein abgemeldetes Fahrzeug auf dem Privatgrundstück abstellen, aber nicht im öffentlichen Parkraum.
Mit "verwertet" ist die Verschrottung gemeint oder ein möglicher Verkauf, wenn das möglich sein sollte.
Wenn der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden kann, dann wird das Fahrzeug verkauft.
hängt vom wert ab,entweder verschrotten oder versteigern durch das amt