NICHT selbständig Nutzbares Wirtschaftsgut abschreiben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet


wenn ich ein NICHT selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut kaufe, muss ich es aktivieren egal was es kostet Richtig???


Richtig.

Schau Dir dazu mal die Aufstellung hier an:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/abschreibungen-und-afa-tabellen::30/nicht-selbstaendig-nutzbare-gwg::2083/


Wie Verhält es sich wenn es zu einen schon letztes Jahr gekauften GWG dazugehört.



Keine GWG: Unselbstständige Wirtschaftsgüter

Nicht
zu den GWG zählen Wirtschaftsgüter, die nur mit anderen
Wirtschaftsgütern zusammen genutzt werden können. Darunter fällt z. B. 
ein Monitor, der ohne Computer nicht selbstständig nutzbar ist.
Weitere
Gegenstände, die keine GWG sind: Regalteile, Lampen eines
Beleuchtungssystems, Softwareupdates oder die Computermaus.


Hier wird zunächst nach „vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung“ entschieden, ob es sich bei dem unselbstständigen Wirtschaftsgut um nachträgliche Anschaffungskosten oder um Erhaltungsaufwand handelt.

Trifft Ersteres ein, weil ein bestehendes Anlagegut verbessert oder erweitert wird, werden die neuen Kosten dem Anlagegut zum 1.1. zugeschrieben und gemeinsam mit diesem abgeschrieben.

Wird hingegen das bestehende Anlagegut instand gehalten, gepflegt oder gewartet, ist das Wirtschaftsgut als Erhaltungsaufwand zu betrachten und damit sofort als Betriebsausgabe abziehbar.

https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/geringwertige-wirtschaftsgueter/merkmale-und-anschaffungskosten_186_93968.html

Danke für den Stern! :-)

Mischpult für 50 € würde ich die Kosten buchen, da der Betrag recht gering ist (z.B. sonst. Betriebsbedarf)
Den Monitor würde man nicht mit dem Rechner zusammen aktivieren, sondern Separat.

 

Ok, danke, steht das irgendwo im Gesetzt das ich das gleich als Aufwand buchen kann?

@Sebbi128

§6 Abs. 2a S. 4 EStG aber nur in Analogie für nicht selbstständig nutzbare WG.