Nicht Reparierter Unfallwagen noch Gewährleistung?

2 Antworten

In der Regel hast du auf alle Schäden die auftreten die nicht im Kaufvertrag genannt wurden die übliche Gewährleistung. Allerdings sind Verkäufer von älteren Gebrauchtwagen ja oftmals zwielicht und die Defekte werden wahrscheinlich als Verschleißerscheinung abgestempelt. Kannst es natürlich versuchen aber vermutlich wird es schwierig da noch etwas rauszuholen.

Scheinwerfer bekommt man auf dem Schrottplatz ganz gut und günstig. Da kann man auch ruhig gebraucht kaufen, was ist denn überhaupt daran defekt ? Nur die Lampe oder das ganze Glas ?

Drosselklappe könnt man erstmal mit reinigen versuchen, meist läuft er dann wieder einwandfrei.

In der Werkstatt wurde mir gesagt das etwas abgebrochen ist und man die kompletten schein

Was hat denn der Unfallschaden mit den Scheinwerfern und der Drosselklappe zu tun? Doch eher wenig. Und die Gewährleistungspflicht eines Händlers erlischt ja nicht, weil es ein Unfallwagen laut Kaufvertrag ist.

Dafür wäre eher interessant zu wissen, was im Kaufvertrag über Mängel und Gewährleistung notiert wurde - und ob die Schäden beim Kauf  bereits vorhanden waren/verschwiegen wurden oder erst danach auftraten.

Ist es ein Diesel?

Ein Benziner und da steht nichts von Mängeln

@miran1995

Dann ist die Drosselklappe wichtig.

Es ist auch unüblich, Mängel aufzuschreiben, außer sie sind jetzt wirklich gravierend.

Erfahrungsgemäß ist bei älteren Gebrauchten nichts vom Verkäufer zu holen, es sei denn, du bist sicher, dass der dir absichtlich etwas verschwiegen oder dich angelogen hat, was den Zustand des Wagens betrifft. In diesem Fahrzeugalter kommt einfach öfter mal was...dafür zahlt man eben bloß ein Zehntel dessen, was der Wagen ursprünglich gekostet hat.