Nicht mehr Krankenversichert mit 23?

5 Antworten

Ruf bei deiner Krankenkasse an und lass dir das alles erklären. Die können dir eine detaillierte Auskunft geben.

Entweder zu arbeitest Schwarz und du sagst deine Krankenkasse du bist arbeitslos.

Das wären 169 Euro im Monat.

Oder du sagst deiner Krankenkasse du bist selbstständig, musste dich aber auch beim Finanzamt melden, etc.

Diese (Selbstständigkeit) basiert aber auf Hausfrauenbasis, ergo zahlst du auch nur 169 Euro im Monat.

Krankenkassenversichern musst du dich, ist pflicht, passiert automatisch.

BTW:

Dein Freibetrag trägt etwas über 9000 Euro aufs ganze Jahr verteilt.

Erst nachdem du die Grenze überschritten hast, wird versteuert.

Und wenn du über 1000 glaub ich im Monat als angemeldeter Selbstständiger verdienst dann sind das 270 Euro im Monat für die Krankenkasse.

Allerdings sparst du ja somit die Kosten für die Rentenversicherung.

Es rentiert sich also um 2% bezüglich deiner Pflichtversicherungszahlungen

oder 179 Euro sry

Der steuerliche Grundfreibetrag von 9.000 € hat mit der Krankenversicherungspflicht absolut NICHTS zu tun,.

@DerHans

hat ja auch keiner Behauptet ;-)

Was gibst du denn für Ratschläge? Schwarzarbeit?

Als Selbständiger zahlt man ca. 800 €, auf Antrag 400 €, 270 € nur bei begünstigter Einstufung, z.B. mit Gründungszuschuss. Das wäre keine Lösung.

Am besten wäre eine Beschäftigung mit eine Arbeitseinkommen von über 450 € monatlich. Dann besteht Versicherungspflicht.

Der Krankenkasse zu sagen man sei Arbeitslos bringt erstmal überhaupt nichts. Dafür müsste man wirklich ALG I oder II bekommen.

Oder du sagst deiner Krankenkasse du bist selbstständig, musste dich aber auch beim Finanzamt melden, etc.

Das ist Blödsinn, die freiwillige Mitgliedschaft hat mit Selbstständigkeit nichts zu tun und das Finanzamt erst Recht nicht...

Wenn du nicht berufstätig bist, und auch nicht im Studium bist, wirst du mit Erreichen des 23. Lebensjahres automatisch "freiwilliges Mitglied" der bisherigen Krankenkasse.

Und zwar bis du dein Einkommen belegst, zum HÖCHSTBETRAG. Erst wenn du deine Mittellosigkeit belegst, wird der Beitrag auf den Mindestbeitrag von ca. 180 € reduziert.

Wieso bist denn nicht wenigstens "arbeitssuchend" gemeldet?

Hab beim Amt keine guten Erfahrungen gemacht. Und der nächste Grund ist dass ich psychische Probleme habe die es mir schwer machen.
Außerdem habe ich auch Angst dass die mich zwingen irgendwas zu machen auf das ich keinen Bock habe um ihre Arbeitslosenquote zu senken. Kann ich auch Arbeitslosengeld beantragen wenn ich einen Nebenjob habe?

@21CenturyNow

Dann machst du also lieber gar nichts. Klasse.

AlG 1 bekommst du natürlich nicht, da du ja scheinbar noch nie versicherungspflichtig gearbeitet hast.

AlG 2 (Hartz IV) bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.

@DerHans

und was wenn man im juli 23. jahre wird und die ausbildung im september beginnt?

@toomuchmoon5

Dann zahlt man selbst den Mindestbeitrag für freiwillige Mitglieder. Die KVdSt. greift ja erst mit der Immatrikulation

Über einen 450€ bist du nicht krankenversichert. Mit deinem 23. Geburtstag wirst du automatisch freiwilliges Mitglied deiner Krankenkasse. Mindestbeitrag (welchen du aus eigener Tasche zahlen muss) beträgt ~180€ pro Monat. Aber auch nur wenn du der KK dein Einkommen mitteilst, sonst wollen die ~800€ haben.

In anderen Worten: Nimm Kontakt zu deiner Krankenkasse auf!

Du kannst die 180€ von deinen 450€ zahlen oder dir einen richtigen Job über 450€ suchen, über den bist du versichert.

Wenn Dein Einkommen monatlich 450 Euro ( "dauerhaft" ) übersteigt, so wird dieser Job sozialversicherungspflichtig und Du wärest so krankenversichert.

Das ist bisher der beste Rat!