Nicht mal das BAG kennt die Antworten...
Hi, traurig aber wahr - selbst das Bundesamt für Güterkraftverkehr kann keine Auskunft darüber geben
vielleicht könnt Ihr mir Antwort auf zwei Fragen geben, bezüglich von Fahrtzeiten:
1.) Ein Freund und ich arbeiten u.a. für eine Autovermietung, die ab und zu 7,5 Tonner von uns überführen lässt (keine Erstzulassung oder rote Nummern). Meist werden die LKW von einem Standort zum anderen überführt oder von uns auch direkt zu einem Kunden gebracht und vermietet. Mein Freund meint, man müsse keine Fahrerkarte einlegen – ich lege sie aber immer ein und wurde auch schon Mal in einer Polizeikontrolle überprüft, ob ich eine Karte eingelegt habe. Was ist nun richtig? MUSS man eine Fahrerkarte einlegen oder darf man bei/für solche Fahrten ohne Fahrerkarte fahren? Wenn ja, braucht man jedes Mal auch eine Fahrerfreibescheinigung? Von wem muss sie dann ausgestellt sein?
2.) Die zweite Frage, die ungeklärt ist: Ein selbständiger Mietfahrer fährt für verschiedene Firmen mal PKW mal LKW – aber in Teilzeit, das heißt er fährt z.B. eine ganze Woche LKW, dann eine Woche gar nicht. Stellt sich der selbständige Fahrer dann eine Fahrerfreibescheinigung selbst aus? Oder wie soll er die letzten 28 Tage nachweisen, dass er kein LKW gefahren, bzw. frei hatte?
Ich danke Euch sehr, für all eure Antworten
Dicke Grüße
5 Antworten
Gehe mal zu www.verkehrsportal.de und melde dich dort im Forum an. Stelle dort mal diese Frage, da antworten u.a. auch Experten von Polizei, BAG, IHK, usw... ich vermute mal, dass du dort evtl Antworten bekommen kannst incl der gesetzlichen Grundlagen.
Die Fahrkarte muss immer eingelegt werden wenn ein Gerät verbaut ist!
Frage 1 Ja man muß eine Fahrerkarte einlegen. Frage 2 Er stellt sich selbst eine Bescheinigung aus, auf der Grundlage seiner Belege.
Mal bei der Polizei anrufen oder eventuell einen Fahrlehrer fragen.
Die Polizei weiß es noch weniger als der BAG - und Fahrlehrer... haben Meinungen wie Nasen: jeder hat eine!
Hei.
Also meine persönliche Meinung wäre folgende, da du gewerblich die Fahrzeuge fährst, du bekommst ja Geld für´s Fahren, mußt du die FK einlegen. Anders sieht das bei euren Mietern aus, die brauchen für Fahrzeuge unter 7,5t keine FK, wenn sie privat fahren, z.B. bei einem Umzug. Wenn der LKW jedoch an eine Spedition oder so vermietet wird, dann müssen deren Fahrer auch den Tachographen benutzen.
Und nun zu deiner 2. Frage, ja, du brauchst für jeden nicht gefahrenen Werktag eine Bestätigung. Ausstellen muß das dir der Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter. Es muß auch von euch beiden unterschrieben werden. Selbständige können sich das Ding selber austellen. Ist zwar ein Schmarrn, aber leider Vorschrift. Und Papier ist geduldig. Vordrucke kann man sich auf der Seite der BAG downloaden bzw. ausdrucken.
Ich denke mal, du kennst diese Seite, aber ich häng sie mal an.
http://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/Fahrpersonalrecht_faq_node.html#faq12066
Gruß, Albi.