Nicht erscheinen bei polizeilicher Vorladung - Folgen?
Guten Tag Zusammen,
ich hatte letzte Woche eine Vorladung zur Zeugenaussage bei der Polizei, bin kommentarlos nicht dort erschienen, welche Konsequenzen kann das jetzt mit sich ziehen?
5 Antworten
Da passiert gar nichts. Entweder sie schicken dir einen neuen Termin oder es wird eingetragen, dass du halt nicht erschienen bist. Negative Auswirkungen oder Konsequenzen hat das nicht.
Müssen Zeugen oder Beschuldigten bei einer Vorladung erscheinen?
Viele Beschuldigte oder auch Zeugen glauben, dass sie einer Vorladung durch die Polizei Folge leisten müssen. Doch hier erliegen sie einem Irrtum. Zeugen sowie Beschuldigte müssen nur erscheinen, wenn sie eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten. Dies ergibt sich für den Beschuldigten aus der Vorschrift von § 163a Abs. 3 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO). Hiernach ist der Beschuldigte lediglich verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Dass Zeugen einer Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen brauchen, folgt aus der Regelung von § 161a Abs. 1 Satz 1 StPO. Laut dieser Norm sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Weil in dieser Vorschrift nicht von der Polizei die Rede ist, handelt es sich auch für einen Zeugen nur um eine Einladung.
Ich weiss von dem polizeilichen Sachbearbeiter, dass er direkt für die Staatsanwaltschaft arbeitet. Muss man von daher nicht damit rechnen dann bei Nichterscheinen von der Staatsanwaltschaft eingeladen zu werden?
Nicht unbedingt. Der polizeilichen Ladung solltest du folgen, es könnte sonst teuer werden. Die Polizei könnte bei unentschuldigtem Fehlen zu den im § 51 StPO genannten Maßnahmen greifen.
Nö.
Wenn du dich mit fremden Federn schmückst und ohne Quellenangabe zitierst, solltest du eine aktuelle Quelle zitieren. Deine ist veraltet. Zeugen müssen unter bestimmten Voraussetzungen der polizeilichen Ladung folgen. Nicht der Ladung folgen könnte teuer werden. Siehe § 163 Abs. 3 StPO.
Blödsinn.
Wenn es blöd läuft, wirst du abgeholt. Wer hier behauptet, er müsse nicht zu einer Zeugenaussage, liegt falsch, weil sich die Rechtslage in dieser Richtung geändert hat. Jedenfalls gibt es Sanktionsmöglichkeiten, jemanden, der trotz Ladung nicht erscheint, zu bestrafen. Nur ein Beschuldigter hat die Wahl.
Seit dem 24.08.2017 musst du als Zeuge bei der Polizei erscheinen und aussagen, insofern der Ladung „ein staatsanwaltlicher Auftrag zugrunde liegt“.
Ich weiß nicht ob sie dir sagen müssen das ein solcher Auftrag da ist.
Sollte das der Fall gewesen sein, gibts einen auf den Deckel.
Die einzige richtige Antwort hier.
1. Warum geht man da nicht hin und auch noch ohne Kommentar, was haste dir dabei eig. gedacht?
2. Das es "nur" eine Zeugenaussage war wird vlt. nichts schlimmes geschehen, rechne mal mit einer weiteren Vorladung und wenns blöd läuft mit einem Polizeibesuch (nein das ist kein Witz, einer bekannten von mir ist das mal passiert)
klar..erzähl hier keine Märchen..Solange die StaA sich nicht einschaltet braucht er nicht hin..warum sollte er kommentieren? das muss er nicht..
Blödsinn, und altes, überholtes (Nicht-) Wissen.
bei mir ist es ähnlich, bin auch Zeuge und meine Zeugenaussage ausschlaggebend dafür, ob meine Anzeige weiterverfolgt wird oder nicht. Wenn ich die Zeugenvorladung bei der Polizei einfach absage, ist es dann nicht zu erwarten, dass als nächstes die Staatsanwaltschaft zur Zeugenaussage vorlädt, wo ich dann auch hinkommen muss. Ich weiss von dem polizeilichen Sachbearbeiter, dass er direkt für die Staatsanwaltschaft arbeitet. Muss man von daher nicht damit rechnen dann bei Nichterscheinen von der Staatsanwaltschaft eingeladen zu werden?