nicht bezahlte miete von kaution abziehen?

11 Antworten

Eine Kaution (auch Mietsicherheit gennnt) dientdem Vermieter zur Befriedigung aller rechtmäßigen Geld-Forderungen gegenüber dem Mieter, so diese noch nicht anderweitig abgegolten sind. Das wäre mal ein cleverer Versuch, hier die noch fälligen Mieten bis zum Auszug einzubehalten und mit der Kaution aufzurechen. Kann aber für dich doch noch teurer werden, weil nämlich die Kaution nicht von der Mietzahlung (auch nicht binnen Kündigungsfrist) freistellt, Du damit also zum Mietschuldner würdest und der Vermieter auch kostenträchtig mit 'nem Anwalt gegen dich vorgehen könnte. Weil: die Kaution dient eigentlich für solche Forderungen, die der Mieter - aus welchen Gründen auch immer - pflichtwidrig noch erfüllt beließ oder aber slche, die für die Zukunft noch anstehen - Stichwort: Betriebskostenabrechnung. Ich an deiner Stelle würde besser für lückenlose Mietzahlungsflüsse sorgen. Das kann ja z.B. auch so geschehen, daß man einen Nachmieter findet und mit dem Vermieter übereinkommt vielleicht sogar zur Übernahme der Renovierung schon durch diesen neuen Mieter; weil: der hat schließlich den Vorteil,sogleich nach seinem Wunsche renovieren zu können. Be angemessener Kostenverteilung versteht sich, sollte dir diese Aufgabe vor Auszug noch zukommen. Auch ein (gerichtsfestes) Übergabeprotokoll sollte dann nicht fehlen. Manche - zuvor noch so liebe Menschen - vergessen dann plötzlich, worauf sie sich eigentlich geeinigt hatten. Wenngleich der ziehende Mieter aber besser davonkäme, weil eine odentliche Übergabe bzw. Übernahme auch dann angenommen wird (konkludent), wenn nicht sogleich evtl. Mängel moniert wurden. Auf späteres Erwachen (im Verlangen einer Verschönerung, Ausbesserung, Reparatur zu Lasten noch des Vormieters) läßt sich ein Richter regelmäßig nicht ein.

kann der vermieter die nächsten 3 monats mieten bis märz nicht von der kaution abziehen?

können schon, aber er muß es nicht. Eigentlich hat der Mieter während dem noch laufenden Mietverhältnis kein Aufrechnungsrecht bezüglich seiner fälligen Mietzahlungen und der noch nicht fälligen Kaution. Die Kaution wird max. erst 6 Mon. nach Mietvertragsende zur Rückzahlung fällig. Um eine Forderung mit einer anderen Forderung aufrechnen zu können muß diese gem. § 387 BGB müssen diese unstrittig und fällig sein.

Der Vermieter kann weiter ein gerichtliches Mahnverfahren, oder bei 2 rückständigen Mieten die fristlose Kündigung aussprechen. Das ganze kann sich also durch Gerichts- und Anwaltkosten auch noch erheblich verteuern.

Hier noch ein einschlägiges Gerichtsurteil:

Kaution: Nicht einfach abwohnen

Ein Mieter darf die bei Abschluß des Vertrages hinterlegte Kaution nicht einfach abwohnen, indem er für die Monate vor dem Auszug keine Miete mehr zahlt. Das Landgericht München (Az: 14 S 5138/96) urteilte: Kautionszahlungen dienen ausschließlich dazu, mögliche Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter abzusichern. Kaution und zu zahlende Miete könnten spätestens nach sechs Monaten mit Hilfe einer Aufrechnungserklärung miteinander verrechnet werden. Wenn ein Mieter die Kaution abwohnt und keine Miete mehr bezahlt, dürfe der Wohnungseigentümer Zinsen für die ausstehende Miete verlangen.

(Landgericht München, 14 S 5138/96)

http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Kaution.html

Mein Tipp: Versuche Dich mit dem Vermieter zu einigen. Biete ihm Ratenzahlung an.

Grundsätzlich dient eine Kaution nicht zuvorderst dazu, Mietausfälle zu decken (kann aber dafür genutzt werden ...).

So kann es beispielsweise geschehen, dass ein Mieter seine Wohnung kündigen muss, weil er die Miete nicht mehr aufbringen kann (in der heutigen Zeit der Wuchermieten nicht selten!).

In einem solchen Fall wird es dem Vermieter wenig nützen, dem Mieter auf Zahlung der Miete zu verklagen, kein Gericht der Welt kann ihm in dieser Situation helfen, sodass er vermutlich liebend gern den Vorschlag des Mieters annimmt, die ausstehende Miete mit der Kaution zu verrechnen.

Anderenfalls könnte der Mieter auf Herausgabe der Kaution klagen und müsste dann natürlich sofort davon die fehlende Miete bezahlen.

Es könnte schlimm enden, wenn dies einfach angenommen wird. Der Vermieter wird das nicht freiwillig machen. Sollten Sie dann die Miete einbehalten und dem Vermieter mitteilen, er möge dies von der Kaution abziehen, besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter die Miete gerichtl. einfordert. Damit haben Sie nichts gewonnen. MfG

das kann und das darf er nicht. Sie sind verpflichtet zur Mietzahlung bis zum Ende des Mietvertrages. Erst nach Ende des Mietvertrages kann der Vermieter sich, wenn überhaupt aus der Kaution bedienen. Sie wurden also erstmal drei Monate Miete Schulden.die Kaution dient in erster Linie dazu, Ansprüche aus Schönheitsreparaturen zu befriedigen. Ich empfehle dringend, die Miete für die drei Monate zu bezahlen, da ansonsten erhebliche Kosten für die Rechtsverfolgung anfallen.