Nicht abgesprochene Kosten bei Hochzeitsfeier

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Verträge werden immer schriftlich gemacht. Mündliche Absprachen haben keine Wirkung.... "Miete" ist klar: Für die Räumlichkeit. "Service" ist klar: für das Personal (hier ist der Service im Sinne einer Gaststätte gemeint). Bei Getränken auf Provision wird der Teil berechnet, der verzehrt wird, das gilt evtl. sogar auch für die Weine, auch wenn diese vom Hause selbst gestellt werden. Wenn über Mieten und Kosten für Ausstattung nicht gesprochen wurde: Man muss davon ausgehen, dass diese im professionellen Sinne berechnet werden. Einziger Schwachpunkt wäre: Der Veranstalter hätte sich schriftlich bestätigen lassen müssen, dass er die Preisliste und die AGB vorgelegt hat. Hier kann ein findiger RA ansetzen (würde ich aber vermeiden, weil Aufwand meist viel höher, als einfach die Rechnung zu bezahlen). Nehmt es sportlich, auch ihr heiratet hoffentlich nur einmal. Herzlichen Glückwunsch, die wirklich richtigen Sorgen im Leben kommen dann auch noch.

klingt irgendwie nach abzocke... am besten ihr fragt mal bei einem anwalt an.das nachfragen dürfte euch nichts kosten...ich würde jedenfalls nicht mehr zahlen als abgesprochen war.schliesslich ist auch eine mündliche vereinbarung eine art vertrag und wenn sie ihr geld wollen müssen sie wohl vor gericht ziehen.wenn ihr da nix unterschrieben habt wo der preis den sie jetzt verlangen drin steht dürftet ihr die besseren chancen haben.schliesslich müssen die ja beweisen wie hoch die vereinbarten kosten waren.

Hallo,

schriftlich wäre natürlich besser gewesen.

Ich glaube, man hat euch alles nur nicht richtig erklärt und weil ihr wenig Ahnung hattet, ist es euch gar nicht aufgefallen, konkrete Fragen zu stellen.

Schon der Preis von 15 Euro pro Std. für Miete und Service hätte euch nachdenklich werden lassen müssen: Im Service sind die Servicekräfte enthalten - denke ich mal? Eine Servicekraft bekommt in der Std. sicher schon 10 Euro - wenn nicht noch mehr. Da ist eigentlich klar, dass das so nicht reichen kann.

Mit Service war sicher die Bereitstellung von Geschirr und Gläsern etc. gemeint, eben alles, was neben der reinen Raummiete noch so anfällt.

Und "auf Kommission" bedeutet ja nicht "zum Selbstkostenpreis", sondern nur, dass ihr die nicht verbrauchten Getränke wieder zurückgeben könnt.

Mit den Preisen hat das nichts zu tun - in den Getränkepreisen sind nämlich eben die Kosten für die Servicekräfte mit drin.

Und das man für Hussen etwas bezahlen muss, ist leider auch immer so - schließlich kosten die einiges an Geld und müssen auch gereinigt werden.

Leider alles ziemlich dumm gelaufen - ich würde jetzt leider mal vermuten, dass ihr um die Bezahlung nicht drum rum kommt. Ich drücke euch allerdings die Daumen, dass es anders kommt.

Gutes Gelingen

Daniela

Dass wir teilweise zu naiv rangegangen sind, ist uns schon klar ;-) und dass von deren Seite alle gut begründet ist, mag ja auch sein.

Der Punkt ist nur der, dass die Beraterin einfach viele Sachen im Vorfeld nicht erwähnt, und schon gar nicht schriftlich festgehalten hat. Und da das unsere erste Feier in der Größenordnung war, sind wir der Meinung, dass selbst wenn alle Kosten berechtigt sind, es die Pflicht von der Beraterin war, uns auf alles eindeutig hinzuweisen. Ich bin der Meinung, dass es nicht unsere Pflicht gewesen war, ihr alle mögliche Kosten aus der Nase zu ziehen (was wir aus Unwissenheit ja nicht getan haben), sondern ihre Pflicht war, alles eindeutig und schriftlich zu vermitteln.

Ich meine mich zu erinnern, dass man bei einem Werkvertrag vorher nicht abgesprochene Kosten nicht bezahlen muss - und schließlich muss SIE uns beweisen, dass sie uns die veranschlagten Kosten vermittelt hat?!

Danke für eure Rückmeldungen :-)

@saemiko

Ja, natürlich seid ihr im Recht - aber Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zwei verschiedene Paar Schuh, zumal wenn man nichts schriftlich fixiert hat.

Und jetzt gibt es leider nur drei Möglichkeiten:

  • ihr bezahlt mit knirschenden Zähnen

  • ihr setzt euch zusammen und findet eine einvernehmliche Lösung

  • ihr zahlt nicht - und nehmt den ganzen "Rattenschwanz", der dann wahrscheinlich folgen wird (Mahungen, gerichtlicher Mahnbescheid, Anwalt, Gericht, Ausgang fraglich, noch mehr Kosten?) auf euch

Die "hilfreichste Antwort" ist in vielen Punkten falsch.

1. Mündliche Verträge haben sehr wohl rechtlich gesehen den gleichen Stellenwert wie mündliche; sie sind nur schwerer nachzuweisen.

2. Kosten müssen natürlich im Vorhinein abgesprochen werden; es gibt keine Kosten, die automatisch anfallen, weil es "klar sein sollte", dass sie anfallen.

3. Man kann durchaus rechtlich vorgehen, denn: natürlich ist der Aufwand größer, als einfach die Rechnung zu bezahlen, aber: wenn ihr bei diesem rechtlichen Schritt gewinnt, muss die Gerichts- und Anwaltskosten der Verlierer (dementsprechend euer Gegner bezahlen.

Mein Ratschlag wäre, gegen die Rechnung Einspruch einzulegen, das muss auf jeden Fall geschehen, wenn ihr sie nicht bezahlen wollt, denn wenn erst mal ein Vollstreckungsbescheid da ist, nützt euch alle Ungerechtigkeit nichts mehr, dann sind rechtliche Schritte ausgeschlossen und ihr müsst bezahlen. 

Wenn ihr also Einspruch einlegt, wird irgendwann wahrscheinlich die Androhung über rechtliche Schritte folgen. Dann müsst ihr euch überlegen, ob ihr das riskieren wollt. Wenn ja, einfach wieder Einspruch gegen die Zahlung einlegen und dann bleibt es dem Gläubiger überlassen, ob er tatsächlich ein Verfahren riskiert.

Das alles wird euch nichts mehr nützen, da diese Frage ja nun schon einige Jahre alt ist, aber vlt. nützt sie dem nächsten, der sie liest.