Nicht abbezahltes Haus geerbt

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Die Frage ist einfach wieviel ist das Haus noch wert.

Und um erst mal eine Vorstellung von dem Wert zu bekommen (und im Verhältnis dazu den Schulden) sollte (auch für die anderen Erben als Anhaltspunkt) eine Bewertung / Schätzung des Hauses vorgenommen werden.

Im einfachsten Fall fragt man einfach die Immobilienabteilung der Sparkasse oder Volksbank nach dem evtl. Verkaufspreis. Oder man nimmt Geld in die Hand und läßt es durch einen Gutachter schätzen. Aber auch eine Suche unter immobilienscout oder so kann schon ein wenig zur Wertermittlung beitragen.

Im Normalfall soll die Mutter weiter in dem Haus wohnen also besteht auch die Möglichkeit der Mutter das Nutzungsrecht für Deinen Erbanteil für die Zeit in der sie in dem Haus wohnt zu übertragen und dafür muss sie den Schuldendienst also Zinsen und Tilgung für den Darlehensanteil übernehmen. Wenn sich alle nicht einig sind wird halt das Haus verkauft, die Schulden bezahlt und der Erlös an die Erben ausgezahlt - vorausgesetzt das Haus ist mehr Wert als die Schulden. Aber meist ist das so.

Hier ist ein interessanter Artikel über diese Thema: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-28485/streit-ums-erbe-wenn-aus-verwandten-feinde-werden-so-erben-sie-richtig_aid_876300.html

Hallo,

der Teil deines Hauses ist mit Sicherheit mehr wert als die Höhe der darauf lastenden Schulden.

Immobilien sind in den vielen letzten Jahren sehr im Wert gestiegen - und da ja auch schon über die Jahre ein Teil der Baudarlehen abgetragen wurde, übersteigt der Wert einer Immobilie fast immer die Restschuld.

Du solltest dir also gut überlegen, das einfach so "herzuschenken". Ansonsten sollte man zumindest durch einen Sachverständigen (das ist nicht allzu teuer) den Wert der Immobilie ermitteln lassen und sich vom Bruder den Betrag, der über die Schulden hinausgeht, auszahlen lassen. Das geht aber nur mit einem notariellen Vertrag, da es sich um eine Immobilie handelt - da ist ein Notar verpflichtend.

Gutes Gelingen

Daniela

Danke das hat auf jeden Fall schon sehr geholfen! Und wenn mein Bruder nicht an mich zahlen möchte kann ich diese 20.000 auch irgendwie anders loswerden? Kann ich diesen "Hausteil" auch irgendwie anders verkaufen/abtreten? (Meine Familie ist ein wenig "skrupellos" was solche Geschäfte angeht. Da sind Druckmittel gang und gebe ;)

@FrageSubject

Da du ja mit deiner Mutter und dem Bruder (oder den Brüdern?) eine Erbengemeinschaft bildest, ist das alles schon ein wenig schwierig.

Grundsätzlich kann jeder Mit-Erbe gemäß § 2042 BGB grundsätzlich jederzeit und ohne Angaben von Gründen und sogar ohne auf die Interessen der Miterben Rücksicht nehmen zu müssen verlangen, dass die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt wird. Bedeutet - in deinen Fall nun recht pauschal ausgedrückt: jeder kann jederzeit verlangen, dass das Haus verkauft wird, die Schulden bezahlt werden und der Rest entsprechend dem jeweiligen Anspruch aufgeteilt wird.

Ist deine Familie natürlich ziemlich "skrupellos", wird so etwas nicht ohne die Einschaltung eines Anwaltes gehen.

Grundsätzlich könnten sogar die Miterben Miete von dem Erben verlangen, der das Haus zur Zeit bewohnt (anteilig).

Viel Glück

Warum lässt du dir den Anteil mit Zinsen nicht auszahlen?

Oder warum übernimmst du nicht das Objekt?

Das heißt ja dann ich muss ein Haus von meinen Brüdern und Mutter abkaufen und abbezahlen in dem ich noch nicht einmal wohnen werde.

Und was das auszahlen betrifft: Mein Bruder erwartet das ich es ihm schenke und er wollte mir weis machen das er mir damit nur hilft, da er mir ja die schulden "umsonst" abnimmt.

Die ganze Wahrheit aber ist, dass du dabei viel Geld verlierst.

Deine Mutter wird mindestens einen Anteil von 50 % besitzen. Bedeutet, das dir bei ihrem Ableben noch einmal ein gewisser Anteil zusteht.

Dein zu erwartender Anteil verringert sich allerdings um den anteilingen Betrag, den deine Brüder jetzt (in der Zwischenzeit) aus der Restschuld tilgen. Mögliche Zahlungen deiner Mutter erhöhen aber deinen Anteil wieder.

Jede Veränderung solltest du mit einem Notar besprechen. Die Beratung ist nicht teuer. Frage vorher einfach nach den Kosten. Du erhälst damit eine Sicherheit und musst nicht mehr die Diskussionen aushalten.

Denke bei deinen Handlungen aber immer an deine Mutter, denn die hat diese Erbschaft erst ermöglicht.

@anders7777

Meinst du damit das ich sie nicht irgend wie "abziehen" sollte? Das ist kein Problem das sie ihren Teil einfach abtreten will.

Es gibt viele unklare Verhältnisse, deshalb und zu deiner Sicherheit würde ich einen Notar aufsuchen und mir die rechtliche und familäre Vorgehensweisen genau erklären lassen. Nur das ist für dich sicher.

Lassen Sie den Wert schätzen und sich dann den Ihnen zustehenden Anteil auszahlen.