Neuwagen während Überführung augebrochen?
Hallo,
ich habe einen neuen VW gekauft. Dieser wurde nun während des Transport vom VW Werk zum Autohaus aufgebrochen und es das Navigiationssystem gestohlen. Die Diebe haben dabei leider den Kabelbaum im Bereich des Handschuhfaches durchtrennt. Das Autohaus wird nun den kompletten Kabelbaum ersetzen. Hierzu muss das fabrikneue Fahrzeug völlig demontiert werden.
Das Autohaus ist der Meinung, dass nach der Ersetzung des Kabelbaums und Wiederzummensetzung des Fahrzeug es sich immer noch um einen Neuwagen handelt und dass es keinen Grund für irgendwiegearte Wertminderung etc. gibt.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich den Kaufvertrag Rückabwickeln kann, da die Lieferzeit für ein Ersatzfahrzeug mindestens 8 Monate beträgt.
Welche Rechte habe ich hier?
7 Antworten
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs kommt es darauf an, ob der Schaden vor oder nach Verlassen des Werks entstanden ist:
Grundsätzlich führen deshalb Mängel, die bei der Produktion auftreten, nicht dazu, dem Fahrzeug die Eigenschaft "fabrikneu" zu nehmen. Sie geben nach den insoweit nicht zu beanstandenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten dem Käufer lediglich das Recht zur Nachbesserung und, falls diese fehlschlägt oder nicht möglich ist, allerdings auch das Recht, den Kaufvertrag durch Wandelung rückgängig zu machen.
Anders ist es, wenn das Fahrzeug nach Verlassen des Herstellerwerks benutzt wird (vgl. das Senatsurteil vom 6. Februar 1980 aaO) oder Beschädigungen erleidet, die nicht ganz unerheblich sind.
In dem Urteil geht es um Lackschäden, die beim Transport aufgetreten sind, aber die Kernaussage ist allgemein gehalten und spricht nur von "Beschädigungen", so dass das auf deinen Fall übertragbar sein sollte.
Vielen Dank für den konstruktiven Beitrag. Tja, da bleibt mir nur Weg zum Rechtsanwalt
Wenn nacher alle Spaltmaße ect stimmen ist alles okay.
Es ist und bleibt ein Neuwagen er wurde ja nicht angemeldet oder weit gefahren.
Wo ist das Problem oder wo mindert es den Wert, wenn in der Vertragswerkstatt das Amaturenbrett aus- und wieder eingebaut wird.
Bei mir haben sie das 2 oder 3 x gemacht, weil die Frontscheibe nicht dicht war.
Luxusprobleme.....
Falls Dir ein verbindlicher Liefertermin zugesagt wurde, der durch die Instandsetzung geschmissen wird, hast Du vielleicht das Recht auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bis zur Lieferung.
Ich empfehle, Deinen Kaufvertrag daraufhin zu überprüfen.
Weitere Rechte kann ich nicht sehen. Du erhältst ein fabrikneues Fahrzeug mit voller Werksgarantie. Ob das in Wolfsburg oder im Autohaus zusammengenagelt wurde, geht Dich als Käufer nichts an.
Warum soll es kein Neuwagen sein? Wenn du ein Fahrzeug mit vielen Extras bestellst, werden einige davon auch nicht sofort ab Werk sondern vor der Auslieferung oder gar erst beim Händler eingebaut. Dafür muss dann oft auch so einiges demontiert werden. Schiebedächer, Gastanks, abgedunkelte Scheiben usw. sind da z.B. solche Dinge die nicht immer direkt im Werk eingebaut werden.
Wenn VW durch ihrere Überproduktion ihre Karren monate- und jahrelang am BER rumgammeln lassen, sind es trotzdem auch Neuwagen.
Jap
Das Problem ist nicht eine Überproduktion seitens VW, sondern eine Verzögerung bei der Zulassung aufgrund des neu eingeführten WLTP-Standards. http://inside.volkswagen.de/Herausforderung-WLTP-Test.html