Neuwagen Abholen (Schweiz!)?
wenn ich einen neuwagen bestellt habe wie gehe ich mit kennzeichen und Fahrzeugpapiere, Versicherung vor... hat jemand tipps links und so...? Danke
3 Antworten
Es ist nicht möglich sich in Deutschland Kennzeichen für das Fahrzeug ausstellen zu lassen, diese mit in die Schweiz zu nehmen und dort dann am Fahrzeug anzubringen. Dabei würde es sich um eine illegale Fernzulassung handeln, denn das Fahrzeug muss dort zugelassen werden, wo es sich befindet. Ergo müsste das Fahrzeug mit einem schweizerischen Exportkennzeichen ausgeführt werden.
Hier gibt es Informationen zum Fahrzeugexport: www.strassenverkehrsaemter.ch
Alternativ würde ich mich beim (schweizerischen) ADAC informieren.
Blödsinnigerweise ist die Schweiz aber nicht Deutschland und es befindet sich ein Grenze dazwischen. Auch ist die Schweiz nicht in der Zollunion, so, dass sich da noch einiges verändert. Die netten deutschen Beamten mit der Aufschrift "ZOLL" am Rücken, werden da sicher ein Interesse haben, dass der Karren auch ordentlich verzollt und die MwSt abgeführt wird.
Dafür zuständig ist aber der Verkäufer, lese ich, z.B. beim Schnaps.
Wofür denn Grenze? Ich lese nichts von Ausfuhr/Einfuhr nach Deutschland.
Der der das Auto einführt, ist dafür zuständig! Mit dem Kaufvertrag ist er auch der Eigentümer und Besitzer des Autos! Also ist er dem Zoll gegenüber voll verantwortlich!
Ist auch beim Schnaps so: Wenn du zuviel mitnimmst bezahlst du die Busse und den Zoll. Nicht der, der dir den Schnaps verkauft hat.
Fa. Boll hat nach Polen verkauft und den Zoll nicht bezahlt, ging in die Insovenz.
Und, es geht um einen Schweizer, warum so fett zu ihm?
Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen darf per Definition nur auf deutschem Grund zur "Zulassung" eines Kfz genutzt werden. Natürlich ist es KEIN Problem, wenn ein Fahrzeug von München nach Hamburg überführt werden soll. Das wäre ja INNERHALB Deutschlands. Aber: Steht ein Fahrzeug im Ausland und verfügt bislang über keine Zulassung, kann man es nicht hier von Deutschland aus zulassen, sich Kennzeichen prägen, hin fahren und die im AUsland anbringen. Das nennt sich dann Fernzulassung und ist rechtswidrig.
Ich lebe in der schweiz...
Mit Geld, Perso, Auto-Papiere, eVBN zur Zulassungsstelle und gut ist. So bei uns in Deutschland.
In der Schweiz wird es nicht viel anders sein.
Mein Vers.-Berater kennt die Spielregeln, und hilft kostenfrei. Soll doch auch die erste Fahrt so versichert sein, wie es benötigt wird.
Wieso kann Deiner (oder etwa ein Onliner) das nicht?
Ich wollte mich erst mal hier erkundigen und dann weiter schauen... danke
Guggsch hier:
https://www.svsa.pom.be.ch/svsa_pom/de/index/navi/index/rund-ums-fahrzeug/fahrzeug-exportieren.html
Und der Adatsch sagt folgendes:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/fahrzeugimport-efta/
https://www.adac.de/-/media/pdf/dko/schweiz-export-kfz-mitnahme-zulassung.pdf
Danke viel mal...
Seit wann ist das so? Was soll bitte eine illegale Fernzulassung sein?
Meine Zulassungsstelle hier kennt diesen Begriff nicht.
Wenn ich in Hamburg eine Kiste kaufe, die in München steht, wird diese zugelassen am "Wohnort", und mit Kennzeichen geholt. Natürlich auch so versichert, wie es für die erste Fahrt nötig ist.