Neuwagen Abholen (Schweiz!)?

3 Antworten

Es ist nicht möglich sich in Deutschland Kennzeichen für das Fahrzeug ausstellen zu lassen, diese mit in die Schweiz zu nehmen und dort dann am Fahrzeug anzubringen. Dabei würde es sich um eine illegale Fernzulassung handeln, denn das Fahrzeug muss dort zugelassen werden, wo es sich befindet. Ergo müsste das Fahrzeug mit einem schweizerischen Exportkennzeichen ausgeführt werden.

Hier gibt es Informationen zum Fahrzeugexport: www.strassenverkehrsaemter.ch

Alternativ würde ich mich beim (schweizerischen) ADAC informieren.

schleudermaxe  28.12.2020, 08:55

Seit wann ist das so? Was soll bitte eine illegale Fernzulassung sein?

Meine Zulassungsstelle hier kennt diesen Begriff nicht.

Wenn ich in Hamburg eine Kiste kaufe, die in München steht, wird diese zugelassen am "Wohnort", und mit Kennzeichen geholt. Natürlich auch so versichert, wie es für die erste Fahrt nötig ist.

guru61  28.12.2020, 12:06
@schleudermaxe

Blödsinnigerweise ist die Schweiz aber nicht Deutschland und es befindet sich ein Grenze dazwischen. Auch ist die Schweiz nicht in der Zollunion, so, dass sich da noch einiges verändert. Die netten deutschen Beamten mit der Aufschrift "ZOLL" am Rücken, werden da sicher ein Interesse haben, dass der Karren auch ordentlich verzollt und die MwSt abgeführt wird.

schleudermaxe  28.12.2020, 14:21
@guru61

Dafür zuständig ist aber der Verkäufer, lese ich, z.B. beim Schnaps.

schleudermaxe  28.12.2020, 14:22
@guru61

Wofür denn Grenze? Ich lese nichts von Ausfuhr/Einfuhr nach Deutschland.

guru61  29.12.2020, 10:04
@schleudermaxe Guck mal den Titel an: Neuwagen Abholen (Schweiz!)?
guru61  29.12.2020, 10:07
@schleudermaxe

Der der das Auto einführt, ist dafür zuständig! Mit dem Kaufvertrag ist er auch der Eigentümer und Besitzer des Autos! Also ist er dem Zoll gegenüber voll verantwortlich!

Ist auch beim Schnaps so: Wenn du zuviel mitnimmst bezahlst du die Busse und den Zoll. Nicht der, der dir den Schnaps verkauft hat.

schleudermaxe  29.12.2020, 10:11
@guru61

Fa. Boll hat nach Polen verkauft und den Zoll nicht bezahlt, ging in die Insovenz.

schleudermaxe  29.12.2020, 10:12
@guru61

Und, es geht um einen Schweizer, warum so fett zu ihm?

DjTilDawn  07.01.2021, 01:53
@schleudermaxe

Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen darf per Definition nur auf deutschem Grund zur "Zulassung" eines Kfz genutzt werden. Natürlich ist es KEIN Problem, wenn ein Fahrzeug von München nach Hamburg überführt werden soll. Das wäre ja INNERHALB Deutschlands. Aber: Steht ein Fahrzeug im Ausland und verfügt bislang über keine Zulassung, kann man es nicht hier von Deutschland aus zulassen, sich Kennzeichen prägen, hin fahren und die im AUsland anbringen. Das nennt sich dann Fernzulassung und ist rechtswidrig.

Stylingboy1970 
Fragesteller
 28.12.2020, 12:17

Ich lebe in der schweiz...

Mit Geld, Perso, Auto-Papiere, eVBN zur Zulassungsstelle und gut ist. So bei uns in Deutschland.

In der Schweiz wird es nicht viel anders sein.

Mein Vers.-Berater kennt die Spielregeln, und hilft kostenfrei. Soll doch auch die erste Fahrt so versichert sein, wie es benötigt wird.

Wieso kann Deiner (oder etwa ein Onliner) das nicht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Stylingboy1970 
Fragesteller
 28.12.2020, 12:21

Ich wollte mich erst mal hier erkundigen und dann weiter schauen... danke