Neues Wohnhaus neben leerstehenden Kuhstall

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Die Anwesenheit eines "Rindviechs" oder dessen Abwesenheit ändert nichts an der Entscheidung der Baubehörde hinsichtlich der Zweckbestimmung eines Kuhstalles. sie könnten versuchen, diese Bestimmung baurechtlich zunächst einmal umwidmen zu lassen - nur bedenken Sie, dann darf auch da keine "Rindviech" mehr anwesend sein. Ist der Stall endwidmet, wäre der Versagungsgrund entfallen. 

Danke für die Antwort. Dass dann keine Tiere mehr im Stall stehen dürfen ist selbstverständlich und wäre kein Problem, da dort momentan eh immer nur ein paar Kälber Übergangsweise drinstehen. Wissen Sie denn ob so eine Zweckbestimmungsumwidmung problematisch ist oder lange dauert ? Lg

@Annieoz

Das wäre absolut hinderlich!

Was wäre absolut hinderlich ?

Guten Abend, 

wenn die Nutzungsart der Fläche geändert wird und der Stall zb. zu einer Lagerfläche zur Agrarinventar wird kann man da schon etwas drehen und wenden. Natürlich muss das Vieh auch entfernt werden. Aber das ist alles sehr zeit und tlw. auch kostenintensiv.

Denken Sie auch über einen Neubau auf einem anderen Grundstück nach. 

Die Herren vom Bauamt sind aber i.d.R recht kooperativ und ein Anruf kostet ja nicht viel. Die helfen Ihnen weiter!

Alternativ: 

Bauträger oder Bauunternehmen aus der Nähe abfragen. Wir zb. helfen wir auch in solchen Fällen Kunden aus unserer Nähe.

Wahrscheinlich wirst du den Stall nachdem du die Tiere anders untergebracht hast in eine andere Nutzung überführen müssen. Z.B. Lager, Garage oder so. Danach kannst du daneben bauen was du willst. Hoffentlich...