Kann ich ein neues Konto bei noch bestehendem P-Konto eröffnen?
Nach erledigter Kontopfändung möchte ich nun bei der regionalen Sparkasse ein neues Konto eröffnen. Bin bisher bei der Deutschen Bank, dort besteht auch noch mein P-Konto. Dieses möchte ich nicht kündigen, ehe ich nicht ein Neues Konto habe.
Im Internet werde ich nicht ganz schlau daraus, ob die Sparkasse Grundsätzlich ein Guthabenkonto bei Antrag eröffnen muss, oder ob das bestehende P-Konto bei der Deutschen Bank ein Grund für eine Ablehnung wäre. Schätze, die erledigte Kontopfändung wird ja auch in die Schufa eingetragen und die Sparkasse sieht das.
P.S.: Ich möchte die Bank wechseln, weil die Deutsche Bank weit entfernt ist und die Sparkasse um die Ecke :)
Jemand Erfahrung in so einem Fall?
3 Antworten
Ein bestehendes P-Konto steht auch in der Schufa - dh die andere Bank weiß du besitzt bereits ein Girokonto und kann entsprechend verweigern dich als Kunden aufzunehmen. Die Sparkasse muss nur ein Konto eröffnen wenn du keines hast ("Konto für Jedermann" - du bist ja da schon versorgt). Da ein P-Konto viel extra Arbeit macht kann ich dir nicht sagen ob sie dir eins eröffnen. Ist abhängig von der Laune dort.
Auch wenn du keine aktive Pfändung hast - solltest du das Girokonto dort in ein P Konto umwandeln wollen werden die natürlich hellhörig...
Und als Ergänzung: Man darf nur ein P-Konto besitzen. Wenn du eine aktive Pfändung hast (oder eine erwarten könntest, in deinem Fall da deine ja wohl erledigt ist) solltest du dir das also mehr als nur zweimal überlegen. selbst wenn du erst bei der SK Konto B einrichtest, dann bei DB Konto A kündigst (DAUERT!) und dann bei SK Konto B umwandeln lässt ---- es wird zwanglsäufig zu Überschneidungen kommen die dich im doofen Fall deine gesamten Monatseinnahmen kosten
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Solltest du übrigens kein Pkonto, sondern nur ein reguläres wollen empfehle ich dir das bei der DB erst umzuwandeln (in ein normales) und dann noch 2 Wochen zu warten damit es aus der Schufa raus ist. Dann juckts keinen mehr und du bist ein "normaler Kunde"
Die Pfändung wird eingetragen aber als erledigt geführt. Aber ich bezweifle trotzdem dass das mit dem anderen Konto einfach so geht. Wenn die sehen es wurde schon gepfändet kann das ein Ablehnungsgrund sein.
Du kannst ein neues Konto eröffnen ,nur kein P- Konto ,das darf man nur eins haben.Hast du dann bei der Sparkasse dein Konto ,dann kannst du bei deiner alten Bank ,P- Konto auflösen,dann ist es auch möglich das Konto bei der Sparkasse umzuwandeln in ein P- Konto.