Neues Gesetz: Muss ich das Sorgerecht wirklich teilen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du bekommst bei der geburt automatisch das alleinige sorgerecht... das hat sich nicht geändert. er darf es aber einklagen und bekommt es auch wenn es dem kindeswohl dient. auch wenn er kein sorgerecht hat, hat er trotzdem ein umgangsrecht und du bist verpflichtet den umgang zu fördern. auch wenn es dir nicht passt... er ist der vater und dein kind hat ein recht darauf ihn zu sehen.

"Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern:
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht nach dem Gesetz zunächst allein der Mutter zu. Allerdings können die Eltern gemeinsam erklären, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht haben wollen, (§ 1626a BGB). Diese Sorgeerklärung müssen die Eltern selbst abgeben, und zwar entweder vor einem Notar oder beim Jugendamt (§ 1626d BGB)."

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/eltsorgeneu.html

Du wirst vermutlich das alleinige Sorgerecht bekommen. Allerdings kann der Vater das Umgangsrecht bekommen, das Umgangsrecht hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

 

istdochegaltom  03.04.2011, 21:28

Allerdings wird der § 1626a BGB bald überarbeitet werden. Dann können Väter nichtehelicher Kinder auch das Sorgerecht einklagen.

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/sorgerecht-des-vaters-eines-unehelichen-kindes-bundesverfassungsgericht/

Aber wie gesagt, mit oder ohne Sorgerecht, wenn er das Umgangsrecht hat, wirst du ihn nicht so schnell los.

Und Mal ganz ehrlich, du solltest weniger an dich denken, sondern mehr an das Kind. Kinder haben ein Recht auf ihren Vater und besonders dann, wenn die Väter es auch annehmen und sich um ihre Kinder kümmern möchten....

Rossalinde 
Fragesteller
 04.04.2011, 17:12
@istdochegaltom

Tja wenn es Ihm ums Kind ginge würde ich nicht sagen. Aber ich bin mir sicher, dass es Ihm um mich geht, da er bereits ein Kind hat und dafür reist er sich nicht gerade ein Bein aus. Ich möchte nicht dass mein KInd unnötig drunter Leidet.

Rossalinde 
Fragesteller
 04.04.2011, 17:10

Das war das Alte Gesetz, nun entscheidet es Jugendamt, nach der Geburt, ob dass Kind von der Mutter großgezogen werden kann oder diese Hilfe vom Vater braucht. Somit entscheidet auch das Jugendamt über das Sorgerecht. Rest kann der Vater einklagen. Umgangsrecht hat der Vater automatisch, es sei den es wird Ihm gerichtlich weggenommen.

Lissy832  04.04.2011, 20:19
@Rossalinde

WAS entscheidet das jugendamt????????????????????? du bist in der sache ja noch unwissender als ich dachte! das jugendamt hat garnichts zu melden! aber auch garnichts!!!!! die sind zum vermitteln da, mehr nicht! entscheiden oder festlegen (was hand und fuß hat) können die nicht! wäre ja auch noch schöner wenn solch ein haufen geballter inkompetenz irgendwas festlegen könnte... die arbeiten parteiisch und nicht objektiv... würdest du den was vorjaulen, würden die dem vater ja gleich alles entziehen... LACH! nee nee... die haben nichts zu sagen... dir können und werden sie mit sicherheit auch sachen eintrichtern die nicht der wahrheit und realität entsprechen! das ist üblich bei denen, darüber kann sich jeder vater schlapp lachen und muss sich auf NICHTS von denen einlassen!

Rossalinde 
Fragesteller
 05.04.2011, 21:40
@Lissy832

Vielleicht, aber hast du schon mal drüber nachgedacht, dass das jugendamt beim gericht immer ein wörtchen mitzureden hat??

Anscheinend nicht, ich glaub auch nicht, dass du weist, wie es ist in so einer situation zu sein.

Lissy832  08.04.2011, 13:56
@Rossalinde

die geben ihren beitrag ab, ja. es beeinflusst den richter aber nicht großartig! auch richter wissen, wie parteiisch jugendämter gerne handeln! von daher sollte und kann man sich darauf nicht stützen und das ist auch gut so!

auch wenn du das sorgerecht allein haben würdest, könntest du nicht wahrlos einfach komplett über das umgangsrecht bestimmen... der vater hat ein umgangsrecht wobei du ebenfalls so einige dinge zu beachten hast... genauso hast du in der sache bezüglich des umgangsrechtes pflichten!!! der kindesvater kann das sorgerecht einklagen!

du hast das kind nur bekommen, weil du dachtest du hättest alleiniges sorgerecht? was bist du für ein mensch? pfui teufel.

dein ex hat nach der geburt das recht auf umgang. in der regel 3-4 nachmittage zw. 3-5 stunden, ohne dich. nach einem halben jahr, wird er das kidn jedes zweite wochenende von fr-sonntag mitnehmen zum umgang mit übernachtung. zusätzlich alle hälftigen ferien und feiertage und drei wochen urlaub. gewährst du diesen umgang zwischen vater und kind nicht, wird er diesen einklagen zu deinen lasten.

gewährst du ihn kein gemeinsames sorgerecht, welches übrigens kostenlos beim jugendamt funktioniert, dann kann er dies einklagen beim familiengericht. dort bekommt er das dann wiederum zu deinen lasten eingeräumt. er ist an das leben des kindes gebunden, da es sein kind ist welches du bekommen hast. hättest du ihn aus deinem leben haben wollen, dann hättest du sein kind nicht bekommen dürfen. er wird sich nie wieder aus deinem leben heraushalten. ihr seit als familie ein ganzes leben lang aneinander gebunden. das wußstest du doch vorher.

Rossalinde 
Fragesteller
 05.04.2011, 21:34

Nur weil ich einen menschen nicht in meinem Leben haben will, lösche ich kein anderes Leben aus!!

sumba  06.04.2011, 21:54
@Rossalinde

das ist kinderlogik. du wirst ihn am hals haben für den rest deines lebens: zur einschulung des gemeinsamen kindes, zu geburtstagen abwechselnd, zur  konfirmation oder jugendweihe, zum bestandenen abi/schulabschluss/ausbildung/studium, zur hochzeit, zur taufe der enkel und deren geburtstage und eren hochzeiten und hohen feiern. er ist jetzt ein bestandteil der familie. DU hast dich an ihn gebunden damit.

Leider. Dein Ex kann die Sorgerecht beeitragen. Ziehe weit weg so lange du noch schwanger bist! Damit hast du zwar keine garanti dass du Ruhe haben wirst, aber zu midesten die Verschenlichkeit 

Rossalinde 
Fragesteller
 04.04.2011, 17:15

So ohne geld wirds nicht gehen und ich bin erst 22 Jahre alt.

Außerdem kann er über denn Wohnort des Kindes entscheiden, wenn er es gemeinsame Sorgerecht erhält und kann mich somit auch zwingen wieder zurückzuziehen.

Tunia  05.04.2011, 10:09
@Rossalinde

Ich befinde mich genau in so einem Streit mit meinem Ex. Bevor er auf einmal erkant hat dass er Sorgerecht gerne hätte, konnte ich ziehen wo ich wollte. Wenn ich vor seine Anreichung der Klage weg gezogen wäre, hätte ich die meiste Probleme nicht gehabt.