Neuer Mietvertrag bei Einzug des Partners - ist das nur reine Formsache dass ich dann mit drin steh oder will er jetzt das ich mich mit als Mieter eintragen?

3 Antworten

Ein neuer Mietvertrag ist bei Zuzug einer weiteren Person nicht nötig.

Soll diese Person als Mieter in den Vertrag aufgenommen werden reicht auch ein Nachtrag zum bestehenden Vertrag.

Bei einem neuen Vertrag besteht natürlich die Gefahr das bestimmte Konditionen, z. B. die Kaltmiete, geändert werden.

Es dürfte sich bei der Änderung in erter Linie um Rechtliche Absicherungen handeln. Wenn du mit Im Vertrag stehst haftest du genau so für die Miete wie dein Partner. Zieht einer von euch beiden aus,kann sich dieser nicht einfach aus seiner Verpflichtung stehlen. Machst du z.B. deinem Partner das Leben zur Hölle und er würde ausziehen würde er mit dem jetzigen Vertrag alleine für die Miete haften, auch wenn er gar nicht mehr dort wohnt.

Kenne ich so nicht. Bei mir ist mein Freund mit eingezogen und der Vermieter hat nur die Nebenkosten angeglichen. Andererseits blieb es auch so, rein rechtlich, meine Wohnung. Wenn du mit im Mietvertrag stehst, dann ,,gehört" die Wohnung euch beiden. Ist vielleicht auch nicht verkehrt. Einen neuen Preis darf er, meiner Meinung nach, nicht machen. Nur die Nebenkosten werden halt angeglichen.