Neue Wohnung: Ab wann muss ich Strom/Wasser bezahlen?
Unser Mietvertrag läuft seit dem 1. September. Da es sich um einen Neubau handelt, lief der Strom zunächst über den Vermieter. Dieser bequemt sich erst morgen zu einer Wohnungsübergabe. Ich habe zur Sicherheit am 1.9. alle Werte abgelesen und würde nun gerne wissen, ob die Kosten erst ab Übergabe auf mich laufen (wenn gemeinsam die Werte abgelesen werden) oder doch schon ab 1. September.
4 Antworten

Die Kosten entstehen für Dich ab dem 01.09.
In Bezug auf Deine andere Frage Du kannst hier dem Vermieter die Kosten nicht anlasten. Diese musst Du tragen, weil Du sie ja verbraucht hast.

Ich bin jetzt total verwirrt. Die Antworten sind 50/50...
Na ja, die drei Tage, da kommt's wohl nicht drauf an. Wollte halt wissen, was ich für ein Datum auf die Anmeldung des neuen Stromanbieters schreiben muss.
Interessant wird es dann, wenn ich Kosten für nicht vorhandenen Kabelanschluss und fehlende Mülltonnen abziehen will. :)

Mit der Wohnungsübergabe wird auch der aktuelle zählerstand abgelesen. Und dieser zählerstand ist gültig für eine An- oder Ummeldung des Stromanbieters. Der Strom, der vor der Übergabe an den Mieter verbraucht wurde, ist nicht vom Mieter zu bezahlen.

natürlich ab 1.9., da hast du doch auch strom verbraucht.
wenn du abgelesen hast ist es doch auch nachvollziehbar, wie der letzte zählerstand war, bevor du eingezogen bist.
aber , wenn der vermieter es anders macht, dann so wie er es sagt, evtl. erst ab übergabe.

Ganz klar ab Wohnungsübergabe!!!
Nix anderes!!!!!
Bei der Wohnungsübergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem auch alle Zählerstände ( Wasser, Strom, Heizung ) aufzunehmen sind. Und nur diese protokollierten Zahlen sind Basis für kommende Abrechnungen.