Neue pauschale Besteuerung von Investmentfonds und Mitgliedschaft Familienversicherung Krankenkasse?
Hallo,
meine Frau ist bei mir per Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Sie ist nicht erwerbstätig und hat lediglich Kapitaleinkünfte, die unterhalb der Obergrenze für die Mitgliedschaft in der Familienversicherung liegen.
Zum Jahreswechsel 2017/2018 kommt nun die pauschale Vorabbesteuerung von Kursgewinnen bei Investmentfonds. Dieser Steuer liegen dann ja fiktive zukünftig realisierte Gewinne zugrunde, die eben im aktuellen Jahr schon versteuert werden.
Wird die Krankenkasse da aufspringen? D.h. zählen die der Vorabpauschalbesteuerung zugrundeliegenden Gewinne womöglich auch zu den jährlichen Kapitaleinkünften meiner Frau? Dann könnte es knapp werden...
Eine anschließende Frage: Die Kapitalerträge fließen 1x im Jahr zu, also im schlimmsten Fall wird in einem Monat im Jahr die Obergrenze der Einkünfte für das gesamte Jahr überschritten, in allen anderen Monaten liegt das Einkommen bei 0. Muss sich meine Frau dann für das ganze Jahr selbst krankenversichern? Und was wäre dann ein Jahr, denn ob der Maximalbetrag geknackt wird oder nicht, dass wissen wir nicht im voraus.
Für jeden Tipp dankbar
Tonio K.
1 Antwort
Erstmal müsste man abwarten wie die Bezugsgröße nächstes Jahr aussieht. Geplant sind 3.045,- €, ein Siebtel davon wären 435,- € pro Monat.
Meines Wissens (ohne Garantie) sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zu 801,- € pro Jahr nicht zu berücksichtigen, erst darüber hinaus würden sie zu der 435,- € Grenze gezählt werden.
Ich empfehle hier, am besten schriftlich, mit der Kasse Kontakt aufzunehmen und eine rechtsverbindliche Antwort anzufordern. Proaktiv sein.
Und was wäre dann ein Jahr, denn ob der Maximalbetrag geknackt wird oder nicht, dass wissen wir nicht im voraus.
Letztendlich muss unaufgefordert der Steuerbescheid oder eine andere Einkommensdarlegung jedes Jahr eingereicht werden und aus diesen lässt sich ableiten ob die Voraussetzung nach § 10 Abs. 1 SGB V erfüllt sind oder nicht.
Rein rechtlich müsste die Kasse bei fehlendem Nachweis ohnehin Höchstbeitrag ansetzen. Der Steuerbescheid wäre immer die Grundlage bis der nächste vorgelegt wird.
Kapitalerträge fließen z.B. nicht zwingend monatlich zu, daher diese Formulierung.
Wichtig ist der monatliche Durchschnitt, dieser darf 425,- € (2017) nicht übersteigen.
Wie prüft die Kasse? Durch den Steuerbescheid.
Unter § 10 Abs. 1 SGB V, vhttp://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/10.html finde ich "kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der
monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet"
"regelmäßig im Monat" klingt als könnte man mit einem Monat, in dem unbeschränkt Kapitalerträge anfallen und gleichzeitig einem Monatseinkommen von jeweils Null mit der Familienversicherung durchkommen?
Ist das so?
-TK